Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1902) (2)

— 26 — Am 20. Dez. 1610 quittierte K. von Ramschwag den Empfang von 1600 fl. und verzichtete auf seine Ansprüche auf das Lehen. Bei der Neuverleihung des Lehens a. 1610 waren Sebastian Kindli und Hans Gantner die Vertreter aller Lehensleute, sie wurden genannt „Lehenträger unser Lieben Frauen-Kapelle und derselben zugehörenden Güter." Sie erhielten als Erblehen: Das Gut ringsum die Kapelle, samt der Kapelle, zweien Kellern, auf denen sie steht, Haus und Hof, Hofstatt, Stall und Torkel, alles bei einander, einen Baumgarten unter der Kapelle, ein Gut ob Runkels, worauf eine Stampf stand, drei Aecker im Feld, einen Acker bei der alten Arghurdt (stieß gegen den Rhein an die Land- straße), einen Acker in Resch, ein Gut genannt das Hintere Gapont, ein Gut, das äußere Gapont, drei Stück im Feld, zwei Bündten bei Feschagaß, einen Acker bei Arg, einen Acker, das Reeberli genannt, einen Acker beim Bächli, drei Aecker in der Hellenbarten, einen Acker unter Enderlis Weingarten, einen Acker, der groß Lehenacker genannt und einen Acker ob Arg. Anstößer waren: Ammann Intel Paulin, Georg Kreß, Maria Nigg, Anna Var- ling, Hans Ryg, Hans Senn, Geörg Eberlin, Ulrich Thöni, Lenz Banzer, Georg Wolf, Greta Lampartin, Georg Gasner, Hans Schurtin, Barbara Bargezin, Fridle Marogg. Jakob Welz, Stina Gaheuni, Andreas Hitz, Greta Bertsch u. a. Der nach Bendern alljährlich zu leistende Zins betrug 6 Pfd. weniger 3 Pfg. Wollten früher oder später die Lehenleute dieses Lehen veräußern, so mußten sie es vorerst dem Kloster wieder anbieten und es diesem um 4 Pfd. Pfg. billiger überlassen, als jemand anderem. Würde auch nur eine dieser Pflichten nicht geholten, so fiel das Lehen an das Kloster zurück. Kaum hatten die Lehenleute ihr Lehen, das sie nun vom Klosterabte empfangen hatten, einige Jahre besessen, als der Nach- folger des Abtes Simon und dessen Oberer, der Abr von Roggen- burg abermals das Lehen zurückforderten, weil auch die Lehen- übergabe durch Abt Simon ohne die nötige Zustimmung des Abtes von Roggenburg und gegen die üblichen Lehenrechte geschehen sei, weil ferner die Lehenleute ihrer Pflicht abermals nicht nachge- kommen seien u. f. w. Es schien sich ein abermaliger Prozeß vorzubereiten; aber der Tod des Grafen Wilhelm von Sulz, der auf Seiten des Klosters stand, sowie der der beiden Aebte von
	        

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