Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1902) (2)

— 2ö — 3. daß sie Einkünfte der Liebfrauenkapelle verschleudert hätten; 4. daß sie ein Stück Lehen, genannt Wegenbach, von Hans Hitz, als dieser aus dem Lande ziehen wollte und zur Bezahlung des Abzuges dieses Stück versetzt hatte, an sich gelöst hätten; 5. daß Sima Braun und Christa Hitz als Vögte von Sebastian Pfeiffers hinterlassenem Kind ein Stück Lehen, welches das Kind vom Vater ererbt hatte, einer Barbara Müller verkauft hätten; 6. daß die Vaduzer und Schaaner, als sie mit Kreuz uud Fahnen eine Wall- fahrt in die Kapelle zu Triesen machten, die Thüre derselben ver- schlossen fanden; 7. daß die Lehenleute mit der Zinsleistung im Rückstände geblieben seien; 8. daß sie den Kaspar v. Ramschwag nicht als Lehenherrn anerkennen wollten, und 9. daß sie die Kapelle hatten verwahrlosen lassen. Die Lehenleute antworteten: Was die Punkte I, 2 und 4 betreffe, hätten sie ganz nach Lehenrecht gehandelt, wie der alte Lehenbrief klar beweise; was Punkt 3 anbelange, hätten nicht sie, wohl aber Junker Kaspar v. R. verschiedene Einkünfte der Kapelle zu deren Schaden ablösen lassen. Zu Punkt 5 sagten sie, daß die erwäbnten Vormünder auf Geheiß des regierenden Grafen von Sulz das betreffende Lehengut veräußert haben, aber nicht an die fremde Barbara Müller, sondern an die Lehenleute. Zu Punkt 6 wird berichtiget, daß die Prozession nicht vorher angemeldet wor- den sei, daß aber die Hausfrau des Meßners Fridli Nigg, als sie die Leute vor der Kapelle sah, alle Geschäfte liegen lassen, den Schlüssel gesucht und geöffnet habe. Zu 7 und 8 antworteten sie, daß sie ihren Zins alljährlich entrichtet hätten, hingegen Ramsch- wag dem Prälaten von St. Luzi seinen Teil mehrere Jahre schuldig geblieben sei und deshalb von rechtswegen des Lehens hätte ver- lustig gehen können. Als darüber ein Streit entstanden, hätten sie dem Abt ihren betreffenden Teil zu erlegen sich anerboten; als dieser sie aber an Ramschwag wies und Letzterer das Anerbieten zurückwies, haben sie die Summe beim Landammann in Vaduz hinterlegt; als der Abt dem Ramschwag das Lehen entziehen wollte, haben sie erklärt, denjenigen als Lehensherrn anerkennen zu wollen, der das Lehen erhalten und sie in ihren Lehensrechten schützen werde. Was die Kapelle angehe, behaupteten sie, dieselbe stets in baulichen Ehren erhalten, die Güter geschützt und für das zum Gottesdienste notwendige gesorgt zn haben.
	        

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