Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1902) (2)

der Kapelle, an. Nachdem große Kosten aufgelaufen waren, baten die Triesener (Ulrich Rig und Franz Nigg) den Abt von Noggen- burg, sie von Ramschwag zu befreien und als Lehenträger des Klosters wieder anzunehmen, und versprachen, das Kloster stets zufrieden stellen zu wollen. Um von dem Junker Kaspar loszukommen, versprachen 18 Lehenmänner i. I. 160t) von der von Ramschwag geforderten Ab- lösungssumme 1000 Gulden Kapital und Zins zu übernehmen und stellten einen Schadlosbrief darüber aus. Auf Zureden der vaduzischen Amtleute (Schreiben vom 3. Juli 1601) reklamierte der Abt von Roggenburg nun die Güter, weil der Verkauf seiner Zeit ohne Erlaubnis des Abtes v. Roggen- bürg geschehen, daher ungültig gewesen sei. Hierin hatte er aber unrecht; denn für den Verkauf war, wie schon erwähnt, die Ein- willigung eingeholt und auch gegeben worden. Aber in den Wirren der Reformationszeit waren dem Kloster Güter und Urkunden vielfach abhanden gekommen. Nachdem die Streitigkeiten über die Lehenfolge nun mehr als 20 Jahre gedauert hatten, wurden im Jahre 1610 dieselben endlich auf gütlichem Wege dahin ausge- glichen, daß Kaspar v. Namschwag für das bezahlte Kaufgeld, für Erbauung eines Hauses und anderes, statt der verlangten 2520 st. 1600 fl. erhielt, dagegen das Gut dem Kloster wieder abtrat. Die Lehenleute behielten das Lehen weiter. Abt von St. Luzi war damals ?. Simon Maurer, der iu Bendern wohnte. Genannt werden als Lehenleute: Jtal Paulin, Landammann der Grafschaft Vaduz, die Gebrüder Hans, Gall und Peter Rig, die Gebrüder Christa, Lenhard, Toni und Michel Gantner, Thebus (Matthäus) Kindle, Jakob Bargetzi, Fridli Nigg, Paul Kindle, die Gebrüder Heinrich, Töni und Jakob Banzer, Hans Marugg, Andreas Hitz, Bastian Regele, alle säßhaft zu Triesen. Vertreter aller waren Sebastian Kindle und Anton Banzer. Die Urkunde siegelte Alt- Landammann Hans Regele. Die Lehenträger hatten 6 Pfd. weniger 3 Pfennige jährlichen Zins nach Bendern zu entrichten. Gegen sie war von Seite des Ramschwag geklagt worden: 1. daß sie die Lehengüter ohne Wissen und Befragen des Lehen- herrn unter sich tauschten, teilten und verkauften; 2. daß sie sogar an solche, die nicht Lehenleute waren, Lehengüter abgetreten hätten ;
	        

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