Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1902) (2)

— 271 ,- Im Jahre 1829 traten die Triesner mit der Forderung gegen die Balzner auf, es gebühre ihnen auf dem Gebiete zwischen Mühlbach und Rhein das Mitweiderecht bis hinauf zu der jetzigen Mühle. Das bestritten die Balzner entschieden und so kam es wieder zu einem mehrjährigen Prozeß. Am 14. Mai 1829 fand die zweite kommissionelle Unter- suchung mit Aufnahme des Augenscheines und Einsicht in die von den Triesnern vorgelegten Urkunden statt. Am 23. Mai wurde solgendes zu Protokoll gebracht. Balzers verweigert das Mitweide- recht aus diesen Gründen: 1. Der Brief, welchen die Triesner vorlegen, enthalte über ein Mitweiderecht nichts und sei überhaupt sehr unverständlich. 2. Seit undenklichen Zeiten und nach der Ueberlieferung seit 300 Jahren sei Balzers ini ruhigen Alleinbesitze jener Weide ge- wesen. 3. Die Ansprüche der Triesner gründen sich auf einen Irr- tum, nämlich auf die irrige Meinung, die alte Mühle, von der in jenen alten Briefen die Rede ist, sei auf demselben Platze ge- standen, auf dem die, jetzige Mühle steht. Aus der Ueberlieferung und selbst aus einem.alten Briefe von 1513 gehe hervor, daß jene alte Mühle bei Lilva, Plans, gestanden habe. 4. Zur Zeit, als die Grundbücher angelegt wurden, hätte Triesen die vermeintlichen Rechte geltend machen sollen. Da aber auch in jenem wichtigen Zeitpunkte nichts geschehen und sämtliche Wiesen und Aecker an die Leute zu Balzers als Eigentum aus- geteilt worden seien, ohne Widerspruch von Triesner Seite, so seien die jetzigen unerwarteten Ansprüche noch unbegreiflicher. Die Triesner antworteten darauf: Zu 1. Sie beharren bei ihren Briefen. Zu 2. Obwohl sie seit undenklichen Zeilen das Weiderecht nicht thatsächlich benützt haben, haben sie doch vor 30 Jahren noch ihre Ansprüche darauf geltend gemacht. Aus Nachlässigkeit derer, die für die Gemeinde zu sorgen haben, dürfe der Letzteren kein Schaden erwachsen. Zu 3. Was deu Standpunkt der alten Mühle angehe, glaube die Gemeinde Triesen durch de» Brief von 1521 aufzuklären, daß nach diesem Briefe die Mühle von dem daselbst erwähnten Zeug- stein 37 Klafter entfernt gestanden sein müsse, und der Punkt, wo
	        

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