Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1902) (2)

- 21 — Die Anstößer, deren Verzeichnis manche längst ausgestorbene Geschlechter aufweist, waren: H. Vierabend, I. Baderezi, Hans Jter, I. Hartmann, Werli Kindli, Haintz Peter, Jäkli Schampletz, U. Lutschet, Schuler, Henni Rig, Kunz Schalgett, Heinz Marogg, U. Lifer, Heini von Bach, Uli Gaheini, Haintz Hilett, U. Per- gant, A. Grüschli, Tschöntsch Lotter, Rüsche Hans Täscher, Haintz Spiegel, Peter Majer. — Der alljährlich auf St. Gallentag an den Klosterboten nach Balzcrs zu entrichtende Zins bestand in 57 Wertkäsen, wovon jeder 30 Pfd. wog. War der Pachtzins bis Martinstag nicht entrichtet, so war er doppelt verfallen und wurde der doppelte Zins nicht bezahlt, so fiel das ganze Lehen an das Kloster zurück. — Ferner übernahmen die Lehenträger die Pflicht, U. L- Frauenkapelle „mit geinür und Tach ze beheben und darzu mit liechtern Und Wachs ze versorge» und ze bezunden nach der Capellcn notdurff. Auch ist nämlich berett, Wenn Wür, Unser nachkamen ald (oder) Unser gewisser bott Us ald nider riten wurden, als offt das geschieht, So sond sy Uns die Pfärit (Pferde) beschlahen Und vestncn mit ysen und nagel." Wollten die Lehen- träger dieses Lehen veräußern oder versetzen, so mußten sie es vorerst dem Kloster antragen und demselben das Lehen um 4 Pfd. Pfg. billiger rückverkaufen als einem andern überlassen; wenn aber das Kloster innert 3 Wochen sich nicht darum meldet, so kann das Lehen anderen übergeben werden. Siegel des Propstes und des Convents. Im Jahre 1501 hatte ein Nachkomme dieser Vierabend, nämlich Konrad Vierabend, mit einem Klaus Lifer (beide von Triefen) dieses Lehen inne. In einer Urkunde vom „Zinstag vor Sant Margreten tag" 1501 bekennen diese, daß sie in Erfüllung ihrer Lehenpf lichten säumig gewesen seien, so daß das Kloster sich berechtigt geglaubt habe, ihnen das Lehen zu ent- ziehen, daß dasselbe aber aus besonderer Nachsicht sich zu einem neuen, etwas abgeänderten Lehens-Vertrag mit ihnen herbeigelassen habe. Laut diesem verpflichteten sich die Lehcnleute statt der 57 Wertkäse und anstatt des Beschlagens der Pferde jährlich auf Martini 6 Pfd. Pfg. weniger 3 Pfennig (ca. 6 fl.) zu bezahlen, nnd die Kapelle auf ihre Kosten mit Singen und Messelesen, wie von altersher üblich, zu versorgen und mit aller „gots Zürd, kelch, büchern, mesgewand und alles anders, so zur Versehung
	        

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