Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1902) (2)

— 246 — sache, von der Gemeinde als solche angefangen und iviedcr mifgewärmt worden. Die Balzner entschuldigten sich damit, daß nicht die Ge- meinde, sondern nur einige Private dem Vogteiverwalter die Kühe gegeben hätten. Die Triesner ließen diese Ausrede nicht gelten, weil die Gemeinde als solche sich der Sache angenommen habe. Der Be- schluß des Obernmtes lautete: Die Triesuer sollen jene, welche ihr Vieh hergeliehen und dadurch diesen Handel verursacht haben, beim Oberamte belangen. Diese wurden dann' auch am 12. Sept. 1765 zur Bezahlung verurteilt; doch sollte ihnen der Regreß an das Oberamt Feldkirch offen stehen. Dieser Handel war dann aber auch Ursache, weshalb sowohl die Leute zu Triesen als auch die zu Bälzers gegen den Land- vogt und zwei Landammänner äußerst aufgebracht waren, weil sie von diesen gegen das Landgericht zu Rankweil nicht genügend geschützt worden waren. Das Schreiben der fürstl. Hofkanzlei, das einen schweren indirekten Tadel für das Oberamt in Vaduz ent- hielt, scheint den Gemeinden nicht einmal in gehöriger Weise zur Kenntnis gebracht worden zu sein. Auf eine Eingabe der Ge- meinden an den Fürsten, welche die Beschwerden gegen den Land- vogt zum Ausdrucke brachte, ließ der Fürst eine Kommission zur Untersuchung der Sache einsetzen. Die vorgebrachten Klagen er- sieht man aus den Anfragen , welche von der Kommission an die Gemeinden gestellt wurden. Sie lauteten: 1. Ob beiden Gemeinden, Triesen und Balzers, oder nur einer davon und allenfalls welcher die Publikation der fürstl. Ent- schließung vom 25. Sept. 1762, als die angebliche Quelle der Uebel, nicht geschehen? 2. Welche Individuen aus Triesen jene seien, welche hüls- und rechtlos von Seiten ihrer Obrigkeit gelassen worden? Worin ihre eigentliche Beschwerung bestehe und seit welcher Zeit? — sowohl wegen Markungen als Holzeingriffen. 3. Sie sollen die Zeit, wann das angebliche Verbot (?) ge- schehen, angeben und wo solches, schriftlich zu Commissions Handen stellen. 4. Was für eigentliche Remedur uud Satisfaktion sie in ihrer Eingabe verlangten, welche man seitens der Obrigkeit wegen Holzfrevel in dem mit den AlpungSmarkcn strittigen Wald dem
	        

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