Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1902) (2)

— 240 - dürfe) nicht statthabe, sondern die beklagte Gemeinde Triesen da- von loszusprechen, sogar in Bezug auf die strittig gemachten Marken und den Rheinwuhrbau bei dem anno 1595 ergangenen Ausspruche und infolge dessen gehabtem bisherigem ruhigem Besitz wie auch dem anno 1650 ausgefertigten Wuhrbrief zu schützen sei, die in dieser Rechtfertigung aufgewandten Kosten sind aus be- wegenden Ursachen gegen einander auszugleichen. Publiziert im Beisein der Deputierten: Leonz Frick, Alt-Landammann, Josef Jenni, Säckelmeister. Jakob Burgmajer, Zoller und Chrysost. Beck, Geschworner, alle von Baizers, ferner Leonhcird Kindle und Johann Lampert des Gerichts, Hans Georg Gasner, Wirt 
und Peter Kindle, Gemeindsvogt, von Triesen. — Wie wir hier sehen, waren die beiden Nachbargemeinden wegen des Wuhres und der Waid bei Silvaplana in 
einen Prozeß verwickelt. Das Urteil des Obermntes fiel zu Gunsten der Triesner aus. Darauf appellierten die Balzner an das 
fürstliche Hofgericht. Dieses übertrug die Sache einigen Rechtsgelehrten, die das erst- instanzliche Urteil bestätigten. Der Friede zwischen diesen Ge- meinden dauerte aber nicht lange, da schon nach 11 Jahren ein neuer,, überaus 
kostspieliger Prozeß, wegen des Waidrechts in der Alpe Gapfal sie entzweite. Am 12. Juli 1762 pfändeten die Triesner in Valüna 11 Kühe, welche, von Gapfal herabgekommen waren, aber nicht den Balznern, sondern der österreichischen 
Vogteiverwaltung zu Feldkirch gehörten. Das gepfändete Vieh wnrde zu Triesen im Pfandstalle unter- gebracht. Am 14. Juli, also zwei Tage nachher schon, erhob die Vogteiverwaltung 
von Feldkirch darüber Klage beim Landgerichte zu Rankweil. Oesterreich war seit Jahrhunderten im Besitze von Gutcnberg gewesen; die Besitzer dieser Herrschast hatten auch das Alprecht in Gapfal besessen, aber dieses Recht war seit Menschen- gedenken nie mehr benützt worden. Daher wurde es von den Triesnern nicht mehr anerkannt. Der Anwalt Oesterreichs behaup- tete nun vor dem Landgericht, die Benützung des Alprechtes sei unterdessen der Gemeinde Balzers überlassen gewesen, nun habe man es wieder einmal selbst benutzen wollen. Da man wegen eines gefährlichen Ereignisses (Viehseuche?) das Vieh nicht, wie vorher geschehen, zur Sömmerung nach Schellenberg habe geben können, habe man 11 zu Balzers gemietete Kühe nach Gapfal
	        

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