Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1902) (2)

— 236 — Kaum hatte der fürstliche Mandatar Harprecht die Einigkeit in der Gemeinde bewerkstelliget, als letztere sich mit ihm, selbst entzweite. Es handelte sich um jenes Gebiet am Rhein, das die Gemeinde dem Rhein abgewonnen und worauf die Grafen das Jagdrecht beansprucht, aber der Gemeinde gegen Erlegung einer Geldsumme abgetreten hatten. Dieses Gebiet wurde nun für die Herrschaft zurückverlangt. Es war dies zu gleicher Zeit, als Harprecht auch mit der Geistlichkeit wegen des Novalzehnten im Kampfe lag, und in der gleichen Lage wie Triesen waren alle oberländischen Gemeinden mit Ausnahme von Triesenberg. Sie gaben den wiederholten kaiserlichen Mandaten kein Gehör, ver- achteten alle Drohungen und vertrauten ihrem Rechte, das ihnen niemand nehmen könne. Die Folge war, daß der Kaiser ein- schreiten und zur Beilegung des Streites eine eigene Kommission hersenden mußte. So kam es dann, aber erst nach drei Jahren, zu einem kaiserlichen Entscheid, wonach diese Güter, weil sie vor 1699 gekauft worden waren, in den Händen der Triesner blieben (1721). Harprecht erschwerte auch die oben schon erwähnten uralten Frohnden, indem er beispielsweise für Triesen forderte: Jeder Jnsäß muß der Herrschaft zwei Tage im Jahre jagen, wo man will, und zwar je 43 Personen, serner 36 Fuhrfrohner mit 73 Stück Zugvieh. Dabei gebührt jeder Handfrohne pro Tag 6 kr., jeder Fuhrfrohne 12 kr. Wenn die Herrschaft diese Frohnen nicht in naturs, wünscht, so hat die Gemeinde derselben an Geld zu zahlen, für die Handfrohnen 8 st. 36 kr., für die Fuhrfrohnen 14 fl. 36 kr. — Geistliche, die steuerbare Güter besitzen, zahlen von 100 fl. 6 kr.; ebenso Unterthanen, die im Auslande wohnen und Ausländer, die hier ansäßig sind, und für jede Handfrohne haben diese 6 kr. zu zahlen. — Ferner haben die Triesner alles, was zu dem herrschaftlichen Schloß zu geben gehört, in der Frohn zuzuführen; dagegen haben sie laut Lägerbuch von jeder Fuhre 6 kr. zugut. Ferner hat jeder Hand- und Fuhrfrohner in den herrschaftlichen Weinberg zu Triesen ein Fuder Mist zu liefern. Dafür bekommt er entweder zu esfen oder 12 kr. Ferner haben sie in den obern Weinberg die nötigen Stickel zu liefern ohne Entgelt und ebenso daselbst zu zäunen. Ferner müssen sie diesen Weinberg hauen und gruben, wofür sie pro Tag 6 kr. erhalten.
	        

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