Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1902) (2)

— 225 — Stück von der Alp Valüna auf dem Plattengrat, auf dem Sautobel, zwischen den Töblern für 31 Gülden. Im gleichen Jahre wurde in der Alp Lawena die ganze Herde samt den Hirten von herabstürzendem Gestein verschüttet. Nur eine Kuh sei mit dem Leben davongekommen. Anno 1661 stellte die Gemeinde dem Grafen Franz Wil- helm vor, wie sie durch Rheingrößen sehr viel Grund und Boden verloren habe und gezwungen sei, neuen Boden zu urbarisieren. Sie bat den Grafen nm die Erlaubnis dazu. Mit dessen Bewilligung wurden dann ausgereutet und zu einer gemeinsamen Maien- und Herbstatzung gemacht: ein Stück neben'Mazora und oben daran an den Lang Egerten, ein Stück auf Matruolen ob Matilenberg, 5 Teile bei der Heuledi, 14 Teile unter Scherrisegg im Wald bis herab an den dürren Boden, 8 Teile ob Poschkahalden ob Sax. Um „ein Stück Geld" gab der Graf diese neuen Reutinen von dem jährlichen Grundzinse, den er davon hätte fordern können, frei. Sollten aber daselbst einmal Korn oder andere zehentbare Früchte gepflanzt werden, so müsse der Zehent zur Hälfte dem Landesherrn, zur Hälfte dem Pfarrer entrichtet werden. Graf Franz Wilhelm war ein schlechter Haushalter. Als er .im Jahre 1662 starb, hatte die Gemeinde Triesen an ihn eine Forderung von 300 Gulden für geleistete Frohuden. Die Gemeinde wandte sich also an die Vormünder seiner hinterlassenen Kinder, Gras Karl Friedrich, den Bruder, und Gräfin Katharina geb. von Fürstenberg, Witwe des Grafen Franz Wilhelm. Diese be- dauerten, die Schuld mit Geld nicht abtragen zu können, traten aber dafür der Gemeinde einen Wald in Carsenza ob dem Dorf ab und erlaubten ihr überdies neuen Boden auszureuten in den Erlen ab Maschlina und i» der Ebene von der Landstraße bis zum Maierhof, ferner ein Stück Wald in Valüna vor Gampa- gretsch, ein anderes im krummen Zug und ein drittes am breiten Zug zu schlagen. Alles dieses ausgerodete Land solle von Abgaben irgend welcher Art frei sein. Im Jahre 1664 klagten die Triesner wieder gegen die Schweizer wegen eines Wuhres, das ihnen den Rhein auf ihre Auen leite. Ein Schiedsgericht gab den Triesnern das Recht, auch ihrerseits durch ein Streichwuhr von der Rüfe an bis gegen Vaduz 15
	        

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