Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1902) (2)

Während also die Gemeinden im Thale allem Kriegselend ausgesetzt, in größler Not Schulden machen und von den Vätern ererbtes Gut Stück um Stück veräußern mußten, waren die Triesenberger — fern abgelegen von der Heeresstraße — in der glücklichen Lage, Gelder ausleihen und durch Ankäufe ihr Gebiet stetig erweitern zu können! Am 21. Okt. 1688 verkaufte Graf Jakob Hannibal von Hohenems-Vaduz einigen Triesenbergern (sie wurden um jene Zeit nicht mehr Walliser genannt), welche das Maicnsäß auf Salum als Erblehen besaßen, nämlich dem Landammann Johann Regele, dessen Bruder Jörg Regele und den übrigen Mithaften wieder ein Stück von seiner Alp Sücka um 230 Gulden. Die Käufer mußten sich zur Erstellung und Erhaltung eines guten Zaunes verpflichten, der das gekaufte Stück von dem im Besitz des Grafen verbliebenen Teile der Alp schied. Diesen letzteren Teil hatten die Triesenberger in Pacht um 165 Gulden jährlichen Zins, wie oben erwähnt worden. Die Grenze zwischen Valüna und Gampfal und der Waidgang auf Silvaplana gaben in den Jahren 1636 und 1646 abermals Anlaß zu Zwistigkeiten zwischen Balzers und Triesen. Es wurde Anno 1636 entschieden, daß beide Gemeinden zwischen diesen Alpen zäunen sollen, und zwar sollen die Gamp- saler zäunen vom Plattentobel bis zum Töbcle, die Valüner von da an bis zum Markstein, der unter der Balzner Sennerei stehi. Die Zäune müssen friedbar von beiden Parteien erhalten werden-; das Holz dazu kann von Valüna bezogen werden. — Die Balzner Hatten ferner behauptet, ihre Alpgerechtigkeit gehe weiter als lns zu dem Stein, der auf der Egge unter dem Balzner Vögler steht, die Triesner dagegen wollten die Grenze da haben, wo auf der Egge der Stein steht. Nach genommenem Augenschein und auf Grund der Urkunden und der Zeugen, die alle für die Triesner sprachen, wurde dann auch dieser Stein als der richtige anerkannt und die Balzner mußten alle Kosten bezahlen. Der Spruch er- folgte durch den Landvogt Zacharias Furtenbach zum Schregen- berg und den Landammann Thomas Hilty. — WaS die Atzung auf Silvaplana anbelangt, so wurde 1646 beschlossen, den ewigen Händeln dadurch ein Ende zu. machen, daß das Gebiet durch einen Zaun ein- für nllcma.l getrennt wurde. Die
	        

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