Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1902) (2)

— 217 — Es wurde also eine neue Urkunde ausgestellt, 
welche statt des mittlerweile verstorbenen Baumeisters Götz der Landvogt von Vaduz, Sigmund Reinold, besiegelte. Im Jahre 1632 begann für diese Gegend der Schweden- krieg. Abermals Kriegslärm in diesem sonst so sriedlichen Thale, auf welchen Hunger und Seuchen folgten. Viele Häuser starbeu ganz aus. Im Jahre 1637 brach unter dem Dorfe, nahe der Vaduzer Grenze der Rhein herein. Wegen Erstellung eines neuen Wuhres gab es nun wieder Anstünde, da die Triesner glaubten, es könne dieselbe nicht ihnen allein aufgebürdet werden, da die Vaduzer und Schaaner ein ebenso großes Interesse daran hätten wie sie. Im Jahre 1638 klagte die Gemeinde Schaan-Vaduz gegen Triesen wegen Vernachlässigung des Wuhrbaues. Der Spruch vom 22. Jänner lautete: Weil das Land da, wo sich die Gemeinden scheiden, nahe bei dem Wasser steht, sind die Triesner schuldig zu wuhren und zu wehren, damit der Rhein soviel möglich ferne von den Marke» gehalten werde und des Grafen Land und Sand ge- schützt werde. Weil sie sich aber nicht dazu verstehen, und die Schaaner und Vaduzer ihnen vermutlich am Kasten- wuhr geholfen haben, sollen die Triesner innert Monatsfrist soviel Holz und Stein rüsten, als für diese Schutzarbeit nötig ist. Die von Schaan und Vaduz haben bei der Zufuhr und Verwendung dieses Materials zu helfen, bis das Wuhr gemacht ist. Sollten die Triesner mit der Zurüftung des Materials säumig sein, so haben sie nachher auch die Zufuhr allein zu besorgen. Ereignete es sich, daß den Triesnern der Rhein oberhalb ihrer Güter, vor dem Dorf oder darunter, wo es näher bei der Reichsstraß ist, so stark zu- setzte, daß sie an dieser Stelle zu wuhren nicht imstande wären, so sollen die von Schaan und Vaduz ihnen aus Nachbarlichkeit beispringen und helfen wehren. Holz und Stein sind aber auf den, Triesner Gebiet zu nehmen. So am 22. Jänner. Damit waren die Triesner nicht zufrieden. Sie appellierten an das gräfliche Hofgericht. Am 3. März erschienen ihre Vertreter mit denen von Balzers, Schaan und Vaduz zu Eins, erhielten aber die Verbescheidung: Die Triesner haben sich an den Spruch von? 22. Jänner zu halten und die von Schaan und Vaduz ihnen
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.