Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1902) (2)

— 208 — Bürger waren am Triesenberg 113. Es bestanden damals daselbst folgende Geschlechter: Beck, Konrad, Lampert, Erni, Eberli, Schlegel, Bürkel?, Tanner, 
Negeli, Zum Prunen, Nigg, Seli, Kaufmann, Büeler, Frumolt, Schedler, Hilby, Oschwald, Hilty, Wangner, Jos und Bürzli. Wirtschaft gab es nur eine im Dorfe Triesen. Ausländischer Wein durfte nicht 
ausgeschenkt, einheimischen Personen im Sommer nach 9, im Winter nach 8 
Uhr nichts mehr verabreicht werden. Im Falle der 
Trunkenheit wurde sowohl der Gast als auch der Wirt be- straft. Vagabunden, Spielleute und 
Gaukler durften nur eine Nacht beherbergt werden. Unzucht wurde mit Gefängnis, Landesverweisung, sogar mit Ertränken bestraft. Die Nachtbuberei war 
bei Zucht- hausstrafe verboten. Zu Hochzeitsmälern durften nur bei Reichen mehr als 
12 Personen außer der eigenen Familie geladen werden. Jährlich wurden mehrere Streifen im 
Lande gemacht, das 
ver- dächtige Gesinde! aufzufangen. Dabei half alles mit, 
was konnte. Eine Form dieser Volksjustiz hat sich bis 
in unsere Zeit erhalten. Zur Abwechslung haderten die Besitzer von Silvaplana wieder mit einander und brachen damit ihr langes 
bewunderns- wertes Schweigen. Eine 
Urkunde vom 1. Mai 
1595 lautet nämlich: Kundt und Zuwüssen gethan seie Allermcniglich hicmit diesem Brievc Alß sich Nachbarliche Sven und Mißverständt entzwüschen deß Hochwolgeborennen Herrn 
Herrn Carl Ludwigen, Grcwen zue Snltz, Landtgrcwens in Cleggeuw, deß Heyligen Römischen Reichs Erbhof- richtern Zue Rottweyl, Herrns Zue Vadutz, Schellenbcrg und Plmnen- eckh Cays. Majst. Rathe und Cnniglichcr Würd. Hispcmien Obristen, Unnseres genedigen Herrn Underthanen, der Ersamen G.emaindt deß Dorffs Trysen, An einem, So dann deren von Baltzers und Klainenmailß Anderstails, Umb und von wegen der Atzung uf den Wisen genant Sellfablanen, Alda die Ersam Gemaindt zue Baltzers und Klainenmailß denen von Trysen 
kain Zutrieb noch Waidung verstatten; Sye aber Sich nit davon weisen lassen wollen, erregt und zuegetragen. Darauf haben bei wolermelten Unsern strengen genedigen Herrn Baide Thail soviel vermögt, daß Ire Gnaden uf den Augenschein geritten, Und Sye damalß In beisein derselben Oberamt- leuten, Auch der nachgesetzten Vier Ammann mit Namen Hanß Oeri, Jakob Grauwen, baiden Auß der Herrschaft Schelenberg, Hainrich Guaderern Und Adam Schierßers, sambt etlich Anderen mer Auß der
	        

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