Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1902) (2)

— 207 — lassen, dessen Obmann der eingangs genannte Landvogt und dessen Zugesetzten der Ammann Heinrich Quader, Jos Thony, Andreas Schießer und Thoman Knabenknecht, alles Gerichtsgeschworne waren. Spruch: Die Märchen vom Steingewölb >in das Brünneli im Wald, wo ein Brunnentrog gestanden und von da bis in den Markstein beim Ahorn, was die von Triesen vorgeben, und dann wie die Gugger- bodner angeben, daß was zwischen Steingewölb und Brünneli im großen Zug bis in die Höhe in den Grat und herab bis in die Marken das Ihrige sei, sei hiemit „aufgehebt" und sollen neue Marken gesetzt werden, nämlich vom Steingewölb bei dem vordersten Eck gleich den Graden hinüber in den nächsten weißen Kopf und von da zum Ahorn. Was oberhalb dieser March liegt, gehört den Triesnern, was darunter den Guggerbodnern. Dabei haben die Triesner das Recht auf das nötige Holz für Weg und Steg. Vom geschlagenen Holz soll jede Partei die Hälfte haben. Die Guggerbodner dürfen kein Holz nußer die Herrschaft verkaufen. Das Jahr 1593 brachte wieder Händel mit War tau, wegen der Zäunnng in der Au. Triesen verlangte, daß Wartau die halbe Zäunung gebe. Die Wartauer aber wollten nur einen kleinen Teil zu zäune» haben. Schiedsrichter waren: Peter Jauch, Landvogt im Sarganserland, Jakob Beck, gräflicher Landschreiber zu Vaduz, Adam Schierscher, Landammann zu Vaduz, Balthasar Tschudi, Landeshauptmann zu Sargans und Jakob God, Land- ammann daselbst. Der Spruch lautete: Weil die Triesner die Heuwiesen schon seit Menschengedenken gegen die Wartauer Auen abgezäunt haben, sollen sie Pflichtig sein, vom Schergießen bis zur Seveler March zu zäunen; ob dem Schergießen hat jede Partei halbe Zaunpflicht. (Urk. Alex. Müller). Laut dem „Legerbuch" gab es im Jahre 1584 in Triesen 58 steuerzahlende Bürger; deren gesamtes schuldenfreies Steuer- kapital betrug 22,023 fl., der jährliche Schnitz 74 fl. Feuerstätten sollen 53 gewesen sein. Damals bestanden in Triesen noch folgende Geschlechtsnamen: Gantenbein, Senn, Barbier, Kindli, Gantner, Thony, Gasner, Nigg, Jeger, Berling, Schurti, Burgetzi, Plank, Bertsch, Kopf, Hilbi, Müller, Guheini, Banzer, Marogg, Reyg, Hütz, Pfeiffer, Berger, Leu, Mock, Lampert, Negelin, Hilty und Bürzle. Das Steuerkapital der Triesenberger betrug 18,145 fl., der jährliche Schnitz (die Landessteuer) 62 fl. Schnitzzahlende
	        

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