Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1902) (2)

— 204 - Viehbesitzer hatten infolge dessen keinen Nutzen davon und klagten deshalb gegen die Viehtreibenden. Eine Gemeindeversammlung beschloß endlich, den Grafen um eine neue Alpordnung zu bitten. Es wurden also auf Anordnung des Grafen die 
Alpen geschätzt. Das Aelple wurde auf 
21'/z Kuhweiden, die Kuhweide zu 
6 Pfd. Pfg., 
Pargelli auf 125 Weide« Ä 5 Pfd. 
Pfg., das Bergle auf 51 
l/2 Weiden K 
4 Pfd. Pfg.. Guschg auf 25 Weiden ä 
4 Pfd. Pfg., Malbun auf 224'/- Weiden 5, 
5 Pfd. Pfg. geschätzt. Die Gemeindsleute wurden in 9 Roden eingeteilt und den durch die Herrschaft alljährlich neu zu wählenden Geschwornen die Zuteilung der Roden in die verschiedenen 
Alpen überlassen. Die 
Alpen sollten nunmehr Gemeindealpen sein. Nach obiger Schätzung wurden die Umlagen berechnet und wurden die, welche kein Vieh in die Alpen trieben, und welche wenig trieben, mit Geld entschädigt. Es wurden von der Genossame selbst die Alpberechtigten in 9 Roden geteilt und auf die erste Armenrod 1^2, auf die zweite 2, auf die dritte 2/̂2, auf die vierte 4, auf die fünfte 5, auf 
die sechste 5/̂2, auf die siebente 6, auf die achte 6/̂« und auf die neunte 7 Kuh- weiden berechnet. „So dann nun die Roden und Personen der- selben Jrer Kuhweiden zuesamen geraith (gezählt) werden, betrifft sich soviel und gemelte Alpen an Vieh und gelt ertragen mugen. Bei diesen jetzt erst gehörten und gemachten Artikel ist lauter (klar) ausgedingt, abgeredt und beschlossen worden, daß die Rod oder derselben 
Personen, so gar nichts in den Alpen gehabt haben, ihnen jetzt mehr zu haben aufgelegt, dann sy hiervor aigenthüm- lich gehabt, sollen eine jede Kuhweid deren Alpen, danan (wohin) sie gewiesen (werden), vermug hievor gemelts Anschlags bezahlen. Und entgegen alle die Roden oder deren Personen, so mehr in den Alpen gehabt, dann (als) ihnen aufgelegt (worden), die Bezahlung gerührter Massen für eine jede Kuhweid annehmen. Dessen sich unsere Unterthanen und Gemeindsleut unter einander ganz und gar verglichen und bezahlt haben. Also das hievor geschriebene Alpen inskünftig und ewig rechte Gemeindsalpen sein und bleiben sollen. Und soll es mit Nutzung und Nießung von Reich und Arm wie folgt gehalten werden: Nemlich daß ein jeder Gemeinds- mann, in welche Alp derselbe durch die fünf Geschwornen, die jedes Jahr altem Brauch nach von der gnädigen Herrschaft 
gesetzt werden, mit seinem eigenen Vieh, Rossen,
	        

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