Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1902) (2)

- 202 — und der Güter notwendig sei. Es wurde die Schnur gezogen und es ergab sich, daß die Triesner nicht gegen den Vertrag gebaut hatten, was ihnen auch für 
die Zukunft nicht verwehrt werden konnte. Die Seveler klagten aber, die Triesner hätten nächst ober- halb des „gezurckhs", wohin die Schnur, wenn nötig, gezogen werden solle, ein Schupfwuhr gebaut, um den Lauf des Rheines ab ihrem auf Seveler Gebiet zu treiben, was gegen die Verträge und gegen den Landsbrauch sei. Die Kläger wollten höchstens ein Streichwuhr dulden. Die Triesner erwiderten, sie haben gar kein neues Wuhr, geschweige denn ein Schupfwuhr gebaut, sie haben nur dem Sinne des alten Vertrages gemäß ihr Wuhr ausgebessert und gefestiget. Die Seveler wollten aber wissen, daß die Triesner am Ende des Wuhres mit dem Kopf über das alte Wuhr hinaus- gegangen und aus dem Streich- ein Schupfwuhr gemacht haben. Die Triesner ließen es auf eine Untersuchung ankommen, ob nicht ihr Wuhr auf dem 
alten Fundamente stehe. Erweise es sich, daß sie über dasselbe hinausgebaut, so werden sie das Neugebaute ab- brechen. — Die Seveler klagten auch wegen eines Schupfwuhres. welches die von Triesen und Vaduz an den zwei neu entstandenen Gießen gemacht.hatten, wodurch der Strom auf die Seveler Seite geleitet werde. Dem Gießen, der durch die Auen gegangen, solle sein freier Lauf gelassen werden, soferne er der Straße und den Gütern nichts schade; sonst, wenn alle Gießen, die entstehen, verbaut und der Fluß des Rheines in einen Gang gerichtet werden, so werde dieser nach und nach die Güter fortnehmen. Die Triesner ge- standen, für die zwei neuen Gießen ein Streichwuhr gemacht zu haben, gaben aber nicht zu, dadurch gegen die Verträge gehandelt ZU haben; denn obgleich der Vertrag von 1467 unter anderm be- sage, daß sie nicht weiter bauen dürfen, als zur Erhaltung der Reichsstraße und der Güter nötig sei, so erstrecke sich doch ihr Streichwuhr nicht weiter als an die Orte, worüber man damals streitig gewesen sei und somit die Erhaltung der Güter ihnen es geboten habe. Der Spruch lautete: Die Triesner sollen das versunkene Schiff, das sie vermög des letzten Spruches hätten aus dem Rhein ziehen sollen (!), so, wie es liegt, liegen lassen dürfen, und demnach sollen sie das neu gemachte Wuhr vor dem neu ent- standenen Gießen wegthun und hinter demselben ein anderes Streich-
	        

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