—— ist, wie von altersher gebräuchig ist. Doch soll dies zur rechten Schneezeit
geschehen. Sollte ungerechter Schaden zugefügt werden, so hat die Herrschaft die Strafe zu bestimmen. Weil die Triesner ihre Rechte überschritten hatten,
mußten sie zwei Drittel der
Prozeß- kosten bezahlen. Am 37. Jänner 1552 schlichteten
Ambros Jauch, Landvogt im Sarganserland und Juvenal Kreder, Landvogt zu Vaduz, mit ihren Beisäßen einen Streit derTriesnermitdenWartauern wegen Marken in der Au. Der Rhein hatte nämlich die alten Marken bei einer Ueberschwemmung fortgerissen. Nun wurden neue gesetzt und Hintermarken bestimmt. Vertreter der Triesner waren : Hans Frick, Thomas Kindle, Lienhard Berlinger, Gallus Rig, Thöni Schurti, Oswald
Kindle, Frick Maurer. Hilar Plank, Hans Tanner und Ammann
Stefan Frömmelt zu Schaan (f. S. 197). Am Martinstag 1552 verkaufte Lienhard Lüsfer von Triesen dem Junker Balthasar von Ramschwag sein Anwesen zu Triesen: Haus, Hof,
Hofstatt, Stadel und Torkel. Am St. Martinstag 1558 verkauften die Grafen Wilhelm und Alwig von Sulz an Stefan Schedler, Simon Nigg und Peter Thöni und ihren
mitverwandten .Hintersäßen am Triesen- berg den Guggerboden, den diese und ihre Vorfahren zu Lehen gehabt, um 200 fl. Der Wald mußte aber Bannwald bleiben. Guggerboden liege, heißt es in der Urkunde, ob Christhalden zu Malers Brunnen. 1562, Pfingstabend den 16. Mai. Georg Späth, kaiserl. Rat
und Hauptmann zu
Konstanz, Hans Schnabel von Schön- stain, als Gesetzte des Grafen Ludwig von Sulz-Vaduz, Bernhart von Cham, Altbürgermeister
von Zürich und Kaspar Rotmund, Altmnmann zu Rorschach als Gesetzte des Landes Glaris — ver- mitteln den Frieden in einem Wuhr st reite der Triesner gegen die Seveler. Letztere hatten gegen Erstere geklagt wegen eines neuerbauten Wuhres, das gegen *die früheren Verträge verstoße und verlangten dessen Abbruch. Graf Alwig und die Alt-Landammänner Gilg Tschudi
und Paul Schuoler erschienen persönlich mit ihren Unterthanen von Triesen und Sevelen zu Vaduz. Es wurde der Augenschein genommen, es wurden die Briefe, besonders der von 1536 verlesen, wo den Triesnern soviel zu bauen erlaubt worden war, als zur Erhaltung der Landstraße