Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1902) (2)

- soc> — und vorgelegt 
werden soll durch diejenigen, 
welche daselbst risen wollen, 
damit daselbst das Holz keinen Uufschutz mehr nehmen könne, und darf also von dem höchsten Grat des Rises 
das Holz nicht geriset und nicht angelassen 
werden, es sei denn zuvor wie gesagt vorgelegt und gewuhrt, und. namentlich die 
welche da risen wollen, die sollen das thun (das 
Risen) zu recht gelegenen Schnee- zeiten, aber nicht bei bloßem Reifen oder nur „überschossenem" Schnee. Und die, welche ihre herabgelassenen Bäume 
oder Zimmer- holz von genanntem Schutz oder Wuhr weiter gegen Triesen hinab mit Ochsen oder 
mit Handzug riefen wollten, können und sollen das zwischen den zweien Göttern 
und Ferichen> welche über die Gasse gehen vom großen Stein heraus hervorschleifen oder ziehen und dann dermaßen zwischen den 
zwei Ferichen oder Göttern weiter fahren, 
wie sie können. Weil aber 
die Gasse an etlichen Orten zu enge geworden ist 
und auch Krümme hat, daß dort wohl nicht gut geriset werden kann, deshalb sollen die, welche beiderseits an die Gasse anstoßende Güter 
haben, alle Krümme abschließen und bis auf den Boden säubern und 
räumen so, daß die Gasse die Weite eines Werklafters 
habe, zu risen 
und zu fahren mit Ochsen oder von der Hand, 
wie sich zu einem Ris gebührt. Doch sollen die, welche 
Güter an dieser Gasse auf dieser Seite 
der zwei Götter 
gegen Hans Oschwalds Haus haben, mehr gegen die Gasse zu weichen schuldig sein, als die, welche gegen Klaus Eberlis Haus zu Güter 
haben. Im Falle es an der nötigen Weite der Gasse oder am Räumen und Abschließen fehlen sollte, müßte auf Anrufen der Klagenden durch Unparteiische eine Besichtigung vorgenommen werden. Die, welche obiger Weisung gemäß 
ihr Holz bis zwischen die 
zwei Ferichen oder Götter vom Wuhr heraus- gezogen haben, sollen dann der Gasse nachfahren bis hinab unter Hans Oschwalds Haus, und wenn über die Gasse 
gefahren ist, wieder an das alte Ris und 
demselben nach bis Triesen fahren, doch ohne jemandem den geringsten Schaden zuzufügen. Soferne aber die, welche diesseits der 
Gasse an Hans Oschwalds Haus anstoßende Güter haben, nicht mehr als die, welche gegen Klaus Eberlis Haus weichen wollten, oder mit Abschließen der Lücken, mit Räumen und dergleichen säumig wären, dann 
sollen sie das Ris über ihre Güter hinab bis 
unter Hans Oschwalds Haus gehen lassen, da, wo man bei der Lücke über die Gasse gefahren
	        

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