Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1902) (2)

— 19? — Schon i. I. 1506 hatten die Gemeinden Triesenund Gretschins Irrungen wegen der Au l) 
und waren die- selben 
durch Schiedsrichter (darunter war auch 
Ulrich Zwingli, Ammann zu Wildhaus, Vater des Reformators) beigelegt worden. — Aber im Jahre 1552 entbrannte der Streit darüber wieder, da eine Rheingröße zwei Marksteine weggeschwemmt hatte, und bei der Setzung der neuen Steine die 
beiden Parteien je länger je mehr 
in Hader geraten waren. Ein Schiedsgericht setzte neue Steine und Hintermarken. Vertreter der Gemeinde Triesen waren Altam- mann Jos. 
Ganterbein, Hans Rig und Thomas Kindle (s. S. 201). Wie die Au, so gab auch das Rheinwuhr beim Gießen wiederholt Anlaß 
zu Händeln. Anno 1467 war zwischen Triesen und Sevelen ein Vertrag gemacht worden, daß die Triesner zur Verbauung der Gießen am Rhein nicht mehr thun dürften als zur Erhaltung ihrer Güter und der Landstraße unbedingt nötig sei. Allein diese Bestimmung war sehr dehnbar und als die Triesner neue Wuhre und Dämme erstellten, gab es „Spän 
und Irrung". Diese wurden Anno 1536 notdürftig durch Abgrenzung des Wuhr- gebietes geschlichtet. Am 13. April 1536 traten zu Triesen zusammen Barthleme Leu, Ratsherr 
zu Feldkirch als Obmann, Valentin von Vatschegin, Stadtvogt zu Maienfeld, und 
Simon Zindel, Altrichter zu Malans, als Vertreter der Seveler, Lienhart Gertner, Baumeister zu Feldkirch, und Heinrich Widnauer, 
Ratsherr daselbst, als Ver- treter der Triesner. Die Seveler klagten, daß die Triesner gegen Briefe und Siegel ein neues Wuhr erstellt hätten, und verlangten den Abbruch desselben. Die Triesner glaubten nicht gegen die bestehenden Verträge gehandelt zu haben; sie haben nicht 
ein Hauptwuhr, sondern nur ein Streichwuhr erstellt, wozu sie zum Schutze der Landstraße und ihrer Güter gezwungen und berechtigt gewesen. Nachdem 
beide Parteien lange gestritten und viel Kosten gehabt hatten, vereinigten 
sie sich auf Zureden des Balthasar von Ramschwag> Vogts auf Gutenberg, und 
des Paul Schuler, Landvogts zu Werdenberg, auf das genannte Schieds- gericht, welches entschied: 1. Die älteren Verträge bleiben in Kraft. ') Auch die Wartauer hatten diesseits des Rheins, oder vielmehr zwischen den Rhetnarmen eine Au und derentwegen 1S28 Streit mit Balzers. Diese Au hieß Heilos, welcher Name von Heu-Los abzuleiten ist. ,
	        

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