Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1902) (2)

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- 1514—1516. Streit der Gemeinde Schaan-Vaduz gegen die Gemeinde Triesen um die „Stuck und Artikul", die sie mit und gegen einander hatten am Triesenberg vorne hinauf bis auf den Grat uud hinter dem Grat hinab. Es wurde ein Schieds- gericht bestellt und als Obmann Graf Rudolf erbeten. Dieser be- stimmte, da er selbst verhindert war, an seiner Statt den Hanns Tschol, seinen Ammann in der Herrschaft Blumenegg. Am Diens- tag vor St. Gallentag 1514 gaben die beiden streitenden Ge- meinden, nachdem sie sich nicht hatten einigen können, einen An- laßbrief, worin sie erklärten, sich dem Spruche des Schiedsgerichtes (wozu jede Partei 2 Männer gewählt hatte) unbedingt fügen zu wollen. Es fand zu Vaduz in Heinrich Satlers Haus eine Ver- handlung statt am Donnerstag nach St. Erhardstag 1515, nach- dem das Gericht an Ort und Stelle den Augenschein genommen und dort die Parteien, ihre Zeugen und Zeugnisse gehört hatte. Eine gütliche Verständigung war nicht zu erreichen. Aus Mitt- woch vor St. Antoniustag war wieder Tag angesetzt. Da ließ man- die Parteien so lange reden, bis sie selbst aufhörten. Nun erklärte aber auf einmal der Landvogt Kräler vor dem Gerichte und den Anwälten, daß die Herrschaft den Wißflecken, über den der Span ging, für sich selbst zum Wildbann und zum Federspiel und im Notfalle zum Kohlen und ihren armen Leuten zum Holzen behalten habe. Auch beide Parteien bekannten, sie hätten mit der Herrschaft keinen Span und wollten derselben in ihren Gerechtigkeiten nicht zu nahe treten. Darauf verbot der Landvogt dem Obmann weiter in dieser Sache zu handeln. Letzterer wollte auf das hin nichts thun, bis der Graf ins Land kam. Da teilte er diesem die Sachlage mit. Der Graf berief die Parteien vor sich und erklärte, obwohl der Handel ihn eigentlich mehr angehe als sie, so wolle er dennoch aus besonderer Gnade seinen Zuspruch dem Obmann und den Beisitzern, um Kosten zu vermeiden, in gleicherweise wie die Parteien überlassen, nur solle sein Bogt an seiner Statt bei den Verhandlungen zur Wahrung seiner Inte- ressen erscheinen. Der Obmann setzte nun wieder Tagfahrt an nach Vaduz in Heinrich Satlers Haus auf St. Michelistag. Nach abermaligem weitläufigem Verhör und vergeblichen Vermittlungs- versuchen solgte der Spruch: Die Herrschast hat sich laut Briefen vorbehalten jenseits des Culmen im Wißflccken das Recht zum
	        

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