Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1902) (2)

Hübe, nannten. Wer keinen eigenen Hof hatte, war bei ihnen kein freier Mann und hatte im. Politischen Leben nichts zu bedeuten. Wer einen größeren Grundbesitz hatte und mehr Arbeitskräfte auf seinen Gütern beschäftigte, war der Größere. Das politische Ueber- gewicht ging also mit Beginn der deutschen Einwanderung immer mehr auf die Höfe, auf das Land über. Im Mittelalter, um die Zeit zwischen 1000—1200 war die alte romanische Sprache, die bis dahin hierzulande gesprochen wurde, und allmählich der deutschen Sprache hatte weichen müssen, bei uns vollständig erloschen. . Mit der neuen Sprache war auch eine neue Gesellschafts- ordnung zur allgemeinen Geltung gekommen, die sich ausschließlich auf die landwirtschaftlichen Verhältnisse stützte. Gruppen von Höfen wurden dann vereiniget unter dem Namen Nachburschaften; der Hofbesitzer hieß Bnr. Eine größere Zahl von Nachburschaften bildete die Zentgrafschaft und mehrere Zentgrafschaften bildeten den Gau. Die Leitung (Militär, Civil- verwaltung und Rechtspflege) eines Gaues war einem Gaugrafen, die der Zentgrafschaft einem Centgrafen oder Schulthaißen anver- traut. Die Nachburschaften (romanisch villas genannt) waren also im frühesten.Mittelalter ein Komplex von mehreren kleineren oder größeren Höfen, die zu einem Haupthofe gehörten, ein abgeschlossener Bezirk oder eine Mark, dem Begriff Dorf (als Gesamteigentum. einer Gemeinde) entsprechend. Gemeinden im heutigen Sinne gab es damals noch nicht. Die Wälder waren noch großenteils Gemeingut (soferne sie nicht durch das Staatsoberhaupt gebannt waren); die Hochwälder gehörten dem Landesherrn. Den einzelnen Höfen und Mansen waren aber auch besondere Waldungen zugeteilt. So waren auch große Wiesflächen, besonders in den Wäldern, als Allmend und oft auch Alpen in gemeinsamem Besitze der Nachburschaften; von dieser Allmend oder Atlmein (Gemein) erhielten die Besitzer selbst später ^ den Namen Gemeinde. Diese Nachburschaften schlössen sich immer enger an einander an und vermehrten durch Ankauf und durch Urbarisierung ihren gemeinsamen Besitz. Es war dies in hiesiger Gegend um so leichter, da hier keine großen Hofbesitzer und jedenfalls sehr wenige Leibeigene waren, sondern die Bevölker- ung aus kleinen, zum größten Teile freien Bauern bestanden zu haben scheint. Das gemeinsame Interesse, der gegenseitige Schutz
	        

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