— 157 — VI». Die von Quader. Einmal um 1400 urkundlich erwähnt finden wir endlich auch das Geschlecht von Quader, das den Wohnsitz zu Gazis (am Weg nach Lawena) hatte. IX. Die politischen Gemeinden Triefen unö Griesenberg. >. Entstehung der Nachbürschaften. Die Gemeinde Triesen ist
bei weitem nicht so alt als Triesen selbst. Nachdem die Römer das Land in Besitz genommen hatten, führten sie
in demselben auch
die ihnen eigenen
bürger- lichen Verhältnisse ein. Nach
dem römischen System gehörten Dörfer und Weiler mit ihrem Gebiete
zu einem gemeinsamen Mittelpunkte, zu einer Stadt oder einer römischen Kolonie. Diejenigen, welche auf dem
Lande draußen freien eigenen Grundbesitz hatten, waren Bürger jenes Hauptortes und hatten an der Verwaltung des Landes Anteil.
Die Bevölkerung, welche Land- wirtschaft betrieb, bestand mit seltenen Ausnahmen
aus ganz un- freien Sklaven und
aus halbfreien Pächtern (Kolonen, Zinsbauern). Diese
Leute wohnten auf Höfen; oft waren viele Höfe nahe bei einander und bildeten Dörfer und Weiler. Aber auch Leute, die nahe bei einander wohnten, gehörten doch nicht
zu einander; son- dern jeder gehörte zu seinem Hofe und zum Besitzer
seines Hofes. Es
gab große Höfe, Herrenhöfe, zu
denen mehrere und
oft viele kleinere Höfe gehörten. Ein Einzelhof wurde mansus, ein größerer Meierhof eurtiZ genannt (daher Ourt-ristsetr, jetzt Gartnetsch, d. h. ein aus- gedehnter Hof, (ÜÄrtlinA
----- kleiner Hos). Als dann die
Alamannen einbrachen und den Römern das Regiment abnahmen, kam das Hofsystem erst recht zur Geltung, denn
diese deutschen Stämme kannten das Zusammenwohnen in Städten
nicht, sondern wohnten auf ihren Höfen, die sie Kcivg.,