Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1902) (2)

— 157 — VI». Die von Quader. Einmal um 1400 urkundlich erwähnt finden wir endlich auch das Geschlecht von Quader, das den Wohnsitz zu Gazis (am Weg nach Lawena) hatte. IX. Die politischen Gemeinden Triefen unö Griesenberg. >. Entstehung der Nachbürschaften. Die Gemeinde Triesen ist 
bei weitem nicht so alt als Triesen selbst. Nachdem die Römer das Land in Besitz genommen hatten, führten sie 
in demselben auch 
die ihnen eigenen 
bürger- lichen Verhältnisse ein. Nach 
dem römischen System gehörten Dörfer und Weiler mit ihrem Gebiete 
zu einem gemeinsamen Mittelpunkte, zu einer Stadt oder einer römischen Kolonie. Diejenigen, welche auf dem 
Lande draußen freien eigenen Grundbesitz hatten, waren Bürger jenes Hauptortes und hatten an der Verwaltung des Landes Anteil. 
Die Bevölkerung, welche Land- wirtschaft betrieb, bestand mit seltenen Ausnahmen 
aus ganz un- freien Sklaven und 
aus halbfreien Pächtern (Kolonen, Zinsbauern). Diese 
Leute wohnten auf Höfen; oft waren viele Höfe nahe bei einander und bildeten Dörfer und Weiler. Aber auch Leute, die nahe bei einander wohnten, gehörten doch nicht 
zu einander; son- dern jeder gehörte zu seinem Hofe und zum Besitzer 
seines Hofes. Es 
gab große Höfe, Herrenhöfe, zu 
denen mehrere und 
oft viele kleinere Höfe gehörten. Ein Einzelhof wurde mansus, ein größerer Meierhof eurtiZ genannt (daher Ourt-ristsetr, jetzt Gartnetsch, d. h. ein aus- gedehnter Hof, (ÜÄrtlinA 
----- kleiner Hos). Als dann die 
Alamannen einbrachen und den Römern das Regiment abnahmen, kam das Hofsystem erst recht zur Geltung, denn 
diese deutschen Stämme kannten das Zusammenwohnen in Städten 
nicht, sondern wohnten auf ihren Höfen, die sie Kcivg.,
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.