Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1902) (2)

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- Er hinterließ eine Witwe mit Namen Margaretha (von Unterwegen), die 
Söhne Hans, Heinrich und Hans (den Jüngern) und eine Tochter Elsbeth. Der 
ältere Hans war im Jahre 1410 allein volljährig. Alle drei Brüder erhielten 
in diesem Jahre das Churerlehen ob dem Wald von 
Bischof Hartmann II. von Montfort. Dafür mußten sie dem Bischof Dienst und Recht leisten. Sie waren also Dienstmannen des Bischofs von Chur. Im Jahre 1417 erhielt die Witwe Margaretha mit ihren Kindern Heinrich, Hans und Elsbeth die obere Guflina als Erblehen vom Kloster Sr. 
Luzi. Hans der Aeltere wird hier nicht genannt. Heinrich von Guten berg war im Jahre 1459 uoch im Besitze des Churer Lehens unter dem Wald. Gleichzeitig im Jahre 1465 wird auch ein Jör g v. Guten- berg als Gutsbesitzer auf Masescha erwähnt. Am 14. September 1501 gab Graf Jörg von Sargans einem Heinrich von Gutenberg die Lehenschaft der zwei Altäre und Kaplaneien in 
der Pfarrkirche zu Sargans. Es ist dies 
wohl derselbe Heinrich, der Vogt (Verwalter) des Bischofs von Chur auf der Burg Gräplang 
bei Flums war und als solcher in Urkunden in den Jahren 1518 und 
1526 erscheint. Dieser Heinrich von Gutenberg lieh im Mai 1524 dem Jörg Waibel von Sateins 200 Gulden für 20 Schöffel Korn jähr- lichen Zins aus 
dem Zehnten zu Schaan, trat aber nach zwei Jahren diesen Lehenzins gegen bedeutende Entschädigung dem Kloster St. Johann im Thurthal ab. Das Korn hatte man bis Vaduz liefern 
müssen. In einer der darüber noch vorhandenen Urkunden erscheint er mit dem bürgerlichen 
Namen „Heinrich Gutenberger". Am 
1. Februar 1544 trat 
ein Hans von Gutenberg den 
Churer Zehent, der 100 Jahre im Besitze 
seiner Familie ge- wesen, dem Bischof wieder ab. Nach ihm wird keiner seines Ge- schlechts mehr erwähnt. 
Wahrscheinlich starb dieses mit ihm aus. Schon 
die Heimgabe des 
alten Zehentlehens läßt dies vermuten. Das Wappen dieses Geschlechtes zeigte im Schilde zwei kreuzweise über einander liegende Spieße, 
als Helmzier einen eisen- bekleideten linken Arm 
mit, geschlossener, den gestreckten Daumen nach unten 
kehrender Hand.
	        

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