ewigen Erblehen. In der betreffenden llrknnde heißt es, der Weinberg stoße aufwärts an „Klüsen Gantners Erbe» Gut" und an die Almnind, neben sich an St. Mamerten und nn das Pfarr- gut. St. Mamerten ist hier zum erstenmal genannt. Als Anstößer der anderen Güter werden auch genannt: A. Par- gant und Ulrich Panzer. Der Käufer verpflichtet sich, die vier Viertel Opferwein und die 12 Pfennige (— ein Schilling Pf.) Jahrtaggeld und als Lehenzins überdies ein Fuder guten weißen Weines und 1 Pfund Pfennig alljährlich zu zahlen. Sollte aber der Wein mißraten, so wären für jedes Viertel Wein 18 Pfennige zu entrichten. — Im Jahre 1614 waren Andreas und Peter die Lamparten im Besitze dieses Erblehens und Lehenherr war Hans Bisch von Werdenberg. Sie hatten wegen des Lehenzinscs Prozeß, der in zweiter Instanz vor dem gräflichen Gerichte zu Hohenems zu Ungunsten der Lamparten entschieden wurde. ' Gegen Ende des 15. Jahrhunderts scheint es in Triesen mit der Familie Vaistli und ihrem Vermögen bergab gegangen zu sein. Anderorts blühte das Geschlecht bis in das 16. Jahrhundert herab. VII. Die von GuteNberg. Am Triesenberg hatten sich nuch die von. Gutenberg Wcippen der v. Kutenberg. der dem König Albrecht I. gram
niedergelassen, als sie zu Anfang des 14. Jahrhunderts ihre Burg zu Balzers verlassen mußten. Kaiser (S. 156) erzählt, König Rudolf von Hnbsburg habe was in Churwalchen (Rätien) zum Reiche gehörte seinen Söhnen gegeben und daher hätten die Ansprüche hergerührt, welche die österreichischen Herzöge auf die Beste Gutenberg erhoben. Ulrich von Gutenbcrg, der 1308 als Zeuge in einer Urkunde des Abtes Heinrich II. von St. Gallen erscheint, sei damals im Besitze der Burg ge- wesen; dieser habe sich jener An- sprüche wegen, welche die Herzoge machten, dem Adel angeschlossen,