Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1902) (2)

— 147 — und seinen Brüdern, des vorgenannten Burkard Söhnen, um ihrer Dienste willen, die sie „gethan Hand und noch gegenwärtig thun sond" auf das genannte Pfand schlagen, so daß die Gebrüder v. Nichenstein die 3 Mark jährlich so lange vom Hofe zu Sevelen beziehen können, bis die Grafen ihnen 40 Mark lauteren Silbers ausbezahlt haben würden. Damals waren die Grafen mit, den Herzögen entzweit wegen des Besitzes der Feste Gutenberg, die beide Parteien von den Kindern des H. von Frauenberg gekauft haben wollten. Die Grafen mnszten diesen Besitz den Herzögen zwar überlassen. Möglich, daß die Richensteine für das Zustande- kommen eines Vergleiches zu Gunsten ihrer Herren thätig waren. Der Zwist dauerte von 1308—1314. Die beiden Brüder Konrad und Sigelin waren am 19. März 1316 der Gräfin Sophie von Montfort-Feldkirch lei einem Güterverkauf mit anderen Edlen Bürgen. Im Jahre 1294 war mit dem Grafen Hugo von Werden- berg und anderen mich Herr Wilhelm von Richenstain im Hause des Litscher, zu Werdenberg anwesend, als der Abt von St. Johann im Thurthal sich mit Berthold den« Kurzen, seinem Lehenmann, verglich, welcher seinen Herrn erschlagen hatte. A!s am 16. August 1329 zwei Freiherren von Sax den Grafen von Toggenburg die Wildenburg samt Zubehör verkauften, befand sich unter den mitsiegelnden Bürgen und Geiseln auch Wilhelm von Nichenstein (mit zweien Grafen von Wcrdenberg, Ritter Heinrich von Schellenberg u. a.) Dieser Wilhelm dürfte der drille Sohn Burkards gewesen sein. Am 11. Okt. 1334 fanden sich viele Edle in Chur ein als Zeugen eines Vertrages, kraft welchem Bischof uud Domkapitel dem. Grafen Albrecht I. von Werdeuberg und seine» Erben die Wiedernuslösuug der Burg Greifenstei», Bcrgün und was dazu gehört, jederzeit um 1200 st. gestattete». Unter den dreißig Bürgen für die Erfüllung dieser Verpflichtung befand sich auch Ritter Kvttrnd v. Richc»stein und die (nicht Ritter) Wilhelm und Burkard von Nichenstein. Die Bürge», welche uuter der St. L»ziensteig gesessen waren, verpflichteten sich, im Falle, das; der Bischof den Vertrag nicht einhalte, sich zu Werdeuberg, oder zu Rheinegg, oder zu Biudenz den Grafen als Geisel» zu stelle» u»d diese Orte »icht eher zn verlassen, als bis den Grafen ihr Recht geworden.
	        

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