- 130 - Ritter einen langen Waffenrock, am linken Arm einen mächtigen dreieckigen Schild, dessen Außenseite bemalt war und das Wappen seines Herren darstellte. Auch die Streitrosse waren in Eisen gehüllt. Diese schwere Eisenrüstung trug der Ritter nur im Kampfe selbst. Auf dem. Marsche hatte er blos sein Schwert umgürtet; ebenso saß er auf dem Marsche nicht auf dem schweren Streitrosse, sondern auf einem leichteren zweiten Pferde, das man pÄlÄkrscl hieß, wovon das Wort „Pferd" kommt. Des Ritters Waffen war die Lanze, die unter der Eisenspitze mit einem Fähn- chen geziert war, und das gewaltige zweischneidige Schwert. Die Knappen oder Edelknechte, die Begleiter des Ritters, trugen zwar Schild und Schwert, aber keinen Panzer. Der goldene Sporn war das Abzeichen der Nitterwürde und wurde dem Träger auch ins Grab mitgegeben. Lange ritterliche Uebungen, der Dienst als Knappe, Tapfer- keit, Edelsinn und ehrbarer Wandel waren die Vorbedingung zur Erlangung der Ritterwürde. Als Ritter wurde er „Herr" tituliert und stand dem nicht-ritterlichen Adel im Range voran. Die Wappen, welche der Adel führte, waren Familienzeichen, an denen der Freund den in Harnisch und Visir versteckten Freund erkannte. Von den in Triesen seßhaften edlen Geschlechtern sind uus die Wappen der von IrisuQ, von Richenstein, von Schiel, von Bach und von Gutenberg bekannt. Die Ritterwürde selbst war nicht erblich, weshalb von Brüdern der eine Ritter sein, der andere es auch nicht sein konnte. Doch bildete sich nach und nach die Gepflogenheit heraus, daß nur ein Mtterbürtiger die mit dem Rittertume verbundene Würde erlangen konnte. Auch Grafen und Fürsten verschmähten den Titel „Ritter" nicht; er war ein Ehrentitel geworden, den man für tapfere Kriegs- lhaten erhielt. So wurde seit 1300 der Ritterstand zum Adel ge- rechnet. Auf den Kcunpfspielen, den sogenannten Turnieren, durften nur Ritterbürtige erscheinen. Die Uebertrngung der Ritterwürde geschah unter kirchlicher Feierlichkeit meistens am Pfingstfeste oder am Feste des hl. Georg, des Patrons der Ritter. Nachdem dnrch einen geistlichen Würdenträger den Knappen (auch Edelknechte ge- nannt) die ritterlichen Pflichten (Schutz des Glaubens, täglicher Besuch der hl. Messe, Schutz der Witwen uud Waisen, Vermeidung ungerechter Fehde, Treue gegen Kaiser und Reich, tadelloser Wandel)