Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1902) (2)

— 127 — lobt, beeidet, geschworen) han mit Güten trauen on alle Gevert. Deren vorgeschrieben ding und geding (Abmachung und Beding- ungen) aller zu wahrer urkhundt nnd ganzer stetter sicherheit, Gib ich ihnen und Ihren Erben und nächkommen dißen Briefs Besigleten mir meinem Aignen angehenkhten Jnsigel, diß Beschach und ist auch der Briefs zu Veld-Kirch Geben an Sant thomas Abent des heilligen Zwölf Botten (Apostels), vor Wienacht in dem Jahr, daman zällt von Christus Geburt dreizechen hundert und sibenzigen Jar, darnach im ersten Jahr. Der jährliche Pachtzins betrug also 1? Schillinge, Psenninge, d. i. 204 Pfennige. Die Alpen Guschgle (auch Walser-Guschg genannt) und Gugschfiel kamen später, vor 1562, an die Balzner. Daß 6 Männer allein das Gebiet dieser beiden Alpen in Pacht nehmen konnten, weist auf einen bedeutenden Viehstand hin, wenn sie auch die Alpen zum Teil mit Zinsvieh besetzten. Auch hatte die Waldung damals ohne Zweifel eine bedeutende Ausdehnung. Interessant ist, daß auch hier wieder gesagt ist, daß diese Alpen schon vorher in den Händen der Walliser ge- wesen waren, daß also diese Verleihung nur eineEr- neuerung eines älteren Lehenkontraktes war. Die Stöß erscheinen ja schon in der oben erwähnten Urkunde von 1355 als längst ansässige Walliser, indem ein Stadel in Malbun als „des Stößen Stadel" bezeichnet wird. Die rasch aufeinander folgenden Erwerbungen der Walliser weisen also nicht auf einen wiederholten Nachschub von neuen Einwanderern, sondern vielmehr auf eine vortreffliche Art der Bewirtschaftung des Bodens durch die ersten Einwanderer und deren Nachkommen hin. Die Walliser waren offenbar Meister auf dem Gebiete der ihre Nährmutter bildenden Viehzucht und Alpwirtschaft, was sie in verhältnismäßig kurzer Zeit zu einem ganz bedeutenden Alpenbesitze führte. Die eingewanderten Walliser nannten sich mit Vorliebe die freien Walliser. Die Triesenberger Walliser nannten sich zwar in keiner vorhandenen Urkunde so; ihre Freiheit be- stand einzig in der Freizügigkeit. Sie waren hier will- kommene Gäste; das beweist die gute Ausnahme, die sie fanden, da ihnen ja ertragreiche Plätze zur Bewirtschaftung teils käuflich.
	        

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