— N2 — Schuldenwesens bei und
die Familie saß aus ihrem Gute sicher. Geld und Wertsachen wurden in einem eisernen Kästchen aufbe- wahrt, das über einem Balken der Wohnstube versteckt lag. Nach und nach ging leider dieses patriarchalische System unter. Die Güter
wurden unter die Kinder zu gleichen Teilen geteilt und bei der immer zunehmenden Verschuldung hypothekarisch belastet. So bildeten sich nach und nach die
heutigen Zustände heraus. )̂ III. Im früheren Mittelalter mußten die Bauern laut Vor- schrift
ein schlichtes Gewand von schwarzer und
grauer Farbe und rindslederne Schuhe tragen. Das Tragen von Waffen war ihnen, der bei ihnen üblichen Raufereien wegen, verboten. Als aber die Bauern später immer freier und wohlhabender wurden, machten sie es dem Adel nach. Sie trugen lange, über die Schultern wallende Haare, und darüber
feingestickte Hauben. Eine andere Kopfbedeckung waren rote,
hohe Hüte, die man mit Schnüren be- hängte. Im Winter trug man
einen Hut, der „Schabernak" hieß. Das Müder war damals auch Männerklcidung. Obwohl die heimischen Kleiderstoffe weit und breit berühmt waren, ließ man. doch solche aus Belgien
und Italien kommen.
Die Frauen trugen
das Haar in Zöpfen über den Kopf gebunden. Die Mäd- chen ließen es frei herabwallen und schmückten es mit Bändern und Blumen, die man „Schappel" nannte. Eine Erinnerung daran, sind noch die Kränze, die an den
höchsten Festen getragen werden. Die Kleidung war überaus bunt. IV. Bis ins 13. Jahrhundert verschaffte jeder Besitzer eines Bauernhofes sich alle seine
notwendigen Instrumente und Gerät- schaften selbst durch seine Dienstleute oder tauschte sie gegen Natu- ralien ein. Als aber dann die Märkte aufkamen, hörte dies auf. Es entstanden
die Handwerker und das Geld wurde das unent- behrliche Verkehrsmittel. Allerdings war damals der Geldverkehr viel beschwerlicher als heute. Es gab sehr viele verschiedene Münzsorten, wie auch jeder bedeutendere Ort sein eigenes Maß hatte. Das Geschäft des Wechselns besorgten die Juden und die Lombarden, später Lamparten genannt. Die in unseren Urkunden vorkommenden Geldsorten sind:
die Pfennige, 12 Pfennige ') Zu Ende des Mittelalters bestand noch daS Verbot ohne Ge- nehmigung des Grafen, Geld aufzunehmen.