Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1902) (2)

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,- Trank, sonst aber für jede Fuhr 6 Kreuzer geben. Das im Ge- birge geschossene Wild mußten die Walliser heraustragen, wofür sie zu essen und einen Trunk oder pro Mann einen Batzen er- hielten. War die Hofhaltung nicht auf dem 
Schloß, so mußte das Wildpret mit einem Roß der Hofhaltung „straks" nachgeliefert werden. )̂ Die Herrschaft bezog aus allen Alpen auch das Vogelrecht, d. ,h. das Molken von einem Tag. Dies bestand z. B. in 2 
Viertel 2) Schmalz 
und 8 Viertel Käs aus 
Valüna, 1 Viertel Schmalz und 6 Viertel Käs aus Lavena. Die Fischenz im Triesnerbach vom Rhein bis zum Dorf war um 1!/z Gulden verpachtet. Der Herrschaft gehörten serner alle Hoch- und Frohnwälder, so im Triesner Gebiet die Wälder beim Maierhof, die Triesner Au, das Gestäud im Triesner Forst, der große Buchwald in Triesen und der Guggerbodenwcild (um den sich später die Triesner und Triesenberger lange stritten), das Menschenwäldle am Triesen- berg und mehrere Wälder in den Alpen. Die Alpe Sikka war 
um .165 ftd jährlicher Zins an die Triesenberger verpachtet. Wegen bedeutender Zunahme der Be- völkerung und der Notlage mancher Gutsherren wurden die Hufen, d. h. die alten Bauerngüter nach und nach geteilt und die Teile vielfach in freie Pacht gegeben. Dadurch bekamen die Bauern und Lehenleute neue Begünstigungen. Viele Abgaben und Frohnden fielen weg. Doch durfte nur Einer Eigentümer eines Bauernhofes sein. Starb der Vater, so erbte der älteste Sohn das ganze Gut; er hatte dann für den Unterhalt der Mutter und der noch nicht erwachsenen und für die unversorgt erwachsenen Geschwister zu sorgen. Erbschaftsschulden waren von den Erben nur insoweit zu bezahlen, als die „fahrende Habe" reichte. Das Gut durfte nicht angegriffen werden. Dies trug viel zur Verhütung des ländlichen Die Frohnden wurden tags zuvor angesagt und durften nicht nachgefordert werden. Oft war das vom Gutsherrn Gespendete an Kost und Lohn sicher mehr wert als der Dienst. Die Rechtsbestimmungen über die Frohnden hießen „Weisthümer". 2) 1 Viertel - 14 Pfund; 1 Pfund Schmalz galt vor 200 Jahren S Kreuzer. 8 »
	        

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