Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1902) (2)

— 110 Unter den Bewohnern gab es Leibeigene, die mit ihrer Person das Eigentum eines Anderen waren, für den sie arbeiten mußten. Doch war diese Leibeigenschaft hierzulande selten. Wer aus der" Grafschaft wegzog, oder Güter verkaufte, mußte von letzteren der Herrschaft (dem Grafen) den zehnten und der Gemeinde den fünften Teil des Erlöses bezahlen. Wer in die Grafschaft kam, nm sich darin häuslich niederzulassen, mußte der Herrschaft wie der Ge- meinde den „Einzug" bezahlen und Steuern, Tagwerke, Umlagen, Weinbergdünger und Fastnachtshennen geben wie jeder ansässige Bürger. Jede Haushaltung mußte dem Grafen an der Fastnacht eine Henne geben als Tribut für das Gerichtswesen. In Triesen gehörte der Herrschaft der Maierhof, samt Zubehör, alles in einem Einfang. Ob dem'Maierhof besaß sie die sog. Hertenwiese, die. bis an die damalige Landstraße hinabreichte (angekauft Anno 1503 und 1505 von einem Ludwig Getzi aus Vaduz durch den Frei- herrn Ludwig von Brandis) in der Größe von 100 Mammet, mit großer Stallung und Sennerei. Da mußten die Triesner einen Tag mit zwei Pflügen bauen, wobei Leute und Vieh „zu esfen" bekamen. Bisweilen wurde diese Wiese verpachtet um 135 fl. Auch mußte das halbe Dorf von Triesen im Maierhof einen Tag mähen und das andere halbe Dorf heuen, wobei man zu essen bekam und zu trinken. Die Triesner hatten ferner dem Grafen in den oberen Weinberg Stickel zu liefern, Zäune zu erstellen, zu hauen, zu gruben (dabei erhielten sie.„Imbiß und Marend und am Abend einen Hopfen Schloßbrot"), die Trauben in den Torkel und den Wein vom Torkel ins Schloß zu fahren (wo sie gespeist und die Zugtiere gefüttert wurden). Das Gleiche hatten die Balzner im untern Weinberg von Triesen zu thun. (Brief des Ludwig von Brandis 1496). Die Triesenberger hatten, da man ihnen die Rechte der anderen Unterthanen gab, auch die gleichen Lasten zu tragen. Jeder Ansässige in der Grafschaft mußte jährlich 2 Tage jagen helfen; die Triesenberger mußten aber jagen helfen, so oft es die Not erheischte. Auch mußten sie das zum Schloß nötige Zimmer- holz hauen und soweit liefern, daß es mit Wagen geholt werden konnte. Dafür erhielten sie einen guten Marend. Die im Land mußten das Holz dann an Ort und Stelle schaffen. Wenn im Schloß eine Hofhaltung war, mußte diese ihnen dann Speis und
	        

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