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die politisch bedeutsamste Gestalt unter den Brandts welt- lichen Standes war. Er erwirkte vom Kaiser Friedrich die Bestätigung der Reichsunmittelbarkeit seiner Herrschaften, das Recht des Blutbannes und „andere löbliche Freiheiten", die auch den späteren Nachfolgern unter dem Namen „brandisische Freiheiten" verliehen wurden. Einer seiner Söhne, Ortlieb^), wurde Bischof von Chur und zeichnete sich durch hervorragende Eigenschaften als eine Zierde der Kirche aus. — Unter den Enkeln Wolsharts, den Freiherren Ludwig und Siegmund von Brandis, brach der Schwaben kriegt) aus, der über die beiden Herrschaften großes Elend brachte und uns be- sonders durch den Sieg der Schweizer über den schwäbischen Bund bei Triefen am 12. Februar 1499 bekannt ist. Das Schloß Vaduz ging in Flammen auf, die Dörfer Balzers, Triefen, Vaduz, Schaan und Bendern wurden ausgeraubt und gebrandschatzt. Hingegen tonnten die Schweizer
die Feste Eutenberg nicht bezwingen. Der energielose Ludwig von Brandis geriet in Gefangenschaft, konnte sich aber gegen Ende des Jahres 1499 freimachen. Den begonnenen Wiederaufbau des Schlosses Vaduz konnte er nicht vollenden. Er und sein Bruder Sigismund, der seinen Sitz auf dem Schlosse in Maven- feld hatte, starben rasch hintereinander im Jahre 15973). Beide waren kinderlos. Ihr einzig noch lebender Bruder Johannes, Domprobst in Chur, verkaufte sein Anrecht auf die Grasschaft Vaduz und
die Herrschast Schellenberg an seinen Neffen, den Grafen Rudolf von Sulz. Unter der mehr als
hundertjährigen Herrschast der Grafen von Sulz (1598 bis 1613), welche aus Schwaben stammten, erlebte unser Land glücklichere Zeiten. Selbst von den Wirren der Reformation, welche in der Umgebung die Gemüter Aller mächtig erregten, blieben die beiden Landschaften Dank der weisen Fürsorge der Grasen von
Sulz fast ganz verschont. — Graf Rudolf vollendete den Wiederaufbau des ') Ortlieb von Brandis-Naduz, Bischof von Chur von Dr. G. Mayer. IV. Jahrbuch 1904 S. 11?. ff. 2) vgl. die trefflichen Schilderungen des Schwabenkrieges von I. B. Büchel im II. Jahrbuch 1902 S. 177 ff. und im XI V. Jahrbuch 1914 S. 45 ff. ') Die Freiherren von Brandis, von Dr. P. Bünler, XI. Jahrbnch S. 143 ff. 2*