— 68 und Pfrundbaulichkeiten geregelt. Das
Gesetz schließt sich an die allgemeinen kirchenrechtlichen Bestimmungen an und war hauptsächlich notwendig, weil auswärtige Patronatsbesitzer sich der Kirchenbaupflicht zu
entledigen suchten. Die neue Unter- handlungen hatten dann endlich Erfolg. So konnte die Trennung der Pfarrei Bendern von Oesterreich und die
Ueber- lassung des Patronats an die Gemeinde Eamprin
bewerk- stelligt werden. Später kam auch der Ausgleich mit der Pfarrei Mauren zustande und im Jahre 1918 ging das Patronatsrecht von der Stadt Feldkirch auf die Gemeinde Mauren über. In neuester Zeit
wurde gesetzlich die Kongrua geregelt, wozu die namhaften Beiträge
des Fürsten, des Bischofs von Chur und des Landes verhalfen. Immerhin ist die Versorgung der meisten Geistlichen, wenn man auch von der momentanen un- geheuren
Teuerung absieht, eine recht bescheidene. — Während der Regierungszeit
des Fürsten Johann II. und zwar in den meisten Fällen
durch seine hochherzige finanzielle Beihilfe konnten herrliche Gotteshäuser, welche eine Zierde des Landes bilden, erstellt werden: so die ganz neuen Kirchen in Vaduz, Schaan, Ruggell, Eschen und Balzers. Die alte Kirche in Bendern
wurde günstig umgebaut und die Inneneinrichtung anderer
Kirchen verbessert. Bezüglich des Vereinswesens wurde bereits das Zu- treffende bei Besprechung der den
landwirtschaftlichen Interessen dienenden Vereine mitgeteilt. Außerdem entstanden mehrere Vereine, die mehr
ideale, gesellschaftliche oder sportliche Zwecke verfolgen. In
letzterer Hinsicht ist der im Jahre 1882 ge- gründete Schützenverein zu nennen. Auch Turn- und Rad- fahrervereine wurden gegründet. In Liechtenstein bildete sich auch in neuerer Zeit eine Sektion des deutschen und österr. Alpenvereins. Mehr idealen und
zugleich gesellschaftlichen Zwecken dienen die in mehreren Gemeinden vorhandenen Lese- vereine, von welchen der Leseoerein in Vaduz auf eine Lebens- dauer von
bald sechzig Jahren zurückblicken kann. Vergessen darf nicht werden der iin Jahre 1893 gegründete Veteranenverein, der noch im Jahre 1896 gelegentlich der Anwesenheit des Landesfürsten in der Stärke von 136 Mann unter Begleitung der Vaduzer Harmoniemusik vor
dem Fürsten