— 66 — verständlich, dem dann auch durch Vermehrung des Beamten- personals nach Maßgabe des notwendig gewordenen Bedarfes allmählich entsprochen wurde. Auch neue Amtslokale waren zu schassen. So wurde bereits im Jahre 1856 die alte Wirt- schaft zum Adler für Amtszwecke eingerichtet. Im Jahre 1866 folgte nebenan der Bau des Landesgerichtsgebäudes, indem auch der Landtag Unterkunft fand. Später zeigte sich immer mehr das Bedürfnis, ein eigenes Gebäude, in
welchem sämtliche Landesämter, der Landtag und auch die Gefängnisse unter- gebracht werden konnten, zu errichten.
Das geschah dann auch in zweckmäßiger Weise durch den Bau des neuen Regierungs- Gebäudes, das im Jahre
1905 fertiggestellt wurde. Der Bau, den auch
der Fürst durch einen namhaften Beitrag förderte, wurde nach
den Plänen des fürstl. Architekten Gustav v. Neumann ausgeführt. Der im oberen Stockwerke plazierte Landtagssaal, in welchem die Marmorbüste
unseres Fürsten aufgestellt ist und die Seitennischen mit Oelgemälden der Bildnisse seiner Vorgänger geschmückt sind, ist
eine Zierde des Hauses. Mit den bisherigen Amtslokalitäten konnte dem drin- genden Bedarfs von Beamtenwohnungen abgeholfen werden. Die geschilderte Entwicklung des Landes auf so vielen Gebieten stellte begreiflicherweise auch stetig steigende Anfor- derungen an den Landeshaushalt. Die Landesbeitrnge für Straßen- und Brückenbauten und andere wichtige Kultur- zwecke vermehrten sich und erreichten besonders durch die im Jahre 1878 vorgenommene Uebernahme der Gehalte des Lehrerpersonals und des größten Teiles der Nheinbaulosten im Jahre 1891 eine verhältnismäßig,
bedeutende Höhe, die jedoch durch die ebenfalls
gestiegenen Zolleinnahmen ohne große Inanspruchnahme der direkten Steuern beglichen werden konnte. Das größte Erfordernis in den Landesvoranschlägen verlangten stets die
Landeskulturwerke, speziell durch sehr lange Zeit die Rheinschutzbauten. Auch für Schulzwecke wurden seit dem Jahre 1878 die jährlichen Ausgaben stetig höher und erreichen zur Zeit ohne die vorübergehenden Teuerungszulagen
eine Höhe von über 89.909 Kronen. Die Veamtengehalte, deren Summe schon im Jahre 1359 über 22.090 Kronen ausmachte, steigerten sich naturgemäß infolge der Gehaltsregulierungen und der Ver-