Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1919) (19)

— 57 — Feuerversicherung enthalten. Die feuerpolizeilichen Anordnungen wurden durch die Bestimmungen des Baugesetzes vom Jahre 1370 noch ergänzt. Eingehend beschäftigte sich der Landtag im Jahre 1905 mit der Errichtung einer Landes-Versicherungs- Anstalt gegen Brandschäden. Die Bedenken wegen der Klein- heit des Landes, wegen der Föhngefahren und die eingeholten fachmännischen Gutachten führten vorerst zu keinem positiven Resultate. Das Risiko wurde hauptsächlich durch die Tatsache gesteigert, daß die Wasserversorgung des Unterlandes speziell auch für Feuerlöschzwecke eine sehr mangelhafte war und leider heute noch so ist, während die oberländischen Gemeinden sich fast durchwegs innert der letzten zwanzig Jahre mit modernen Trinkwasser- und Hndrantenanlagen eingerichtet haben. An- läßlich der Studien über die fragliche Landes-Versicherungs- Anstalt wurde als Eesamt-Versicherungssumme des im Lande befindlichen Jmmobilienwertes im Jahre 1903 ein Betrag von nahezu dreizehn Millionen Kronen ausgewiesen. Die Jahres- prümien betrugen damals 23.736 Kronen und sind aber seither ganz erheblich gestiegen. Bei der Versicherung waren einschließlich der Triesenberger Gemeinde-Versicherung zehn Versicherungsanstalten beteiligt. An Brandschäden wurden in der Zeit von 1366 bis 1903 liquidiert 536.464 Kronen. Von größeren Brandbeschädigungen innert der verflossenen siebzig Jahre sind zu erwähnen: aus den fünfziger Jahren zwei Brände in Schaan und 1359 in Triesen, im Jahre 1366 fand ein großer Fabriksbrand in Triesen statt, im Jahre 1363 brannte es wieder in Triesen, wobei auch einige Menschenleben zum Opfer fielen; im Jahre 1874 war ein großer Brand in der „Specki" in Schaan; im Jahre 1888 in Eschen, wobei zwei Kinder ums Leben kamen; im Jahre 1991 und 1913 wurde wieder Triesen von Bränden heimgesucht, in den Jahren 1877 und 1906 fanden zwei größere Brände in Vaduz statt. — Eine praktische Ergänzung der im Jahre 1365 vorgeschrie- benen Versicherungspslicht brachte das Jahr 1903 dadurch, daß künftighin nicht nur die Wohngebäude, sondern auch die Wirtschaftsgebäude der Versicherung gegen Brandschaden zu unterliegen hatten. Außerdem wurde im Verordnungswege eine zweckmäßige Kontrolle eingeführt. Zur Subventionierung 5
	        

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