Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1919) (19)

42 — brachten in letzter Zeit der Landeskasse jährlich 343 fl. ein. Das Pleuelgeld entstammte dem alten Mühleregal und wurde einzig von Eamprin entrichtet. Mit der im Jahre 1853 erfolgten Aufhebung des Mahlzwanges war der rechtliche An- spruch auf dieses Geld entfallen. — Der Schäfhaberzins und der Neugereutschilling hängen mit dem ehemaligen landes- herrlichen Jagdregal zusammen. Die Vornahme von Urbari- sierungen und neuen Bodenkulturen beeinträchtigte den Wild- stand. Der Schäfhaberzins soll soviel als Forsthafer bedeuten und wurde andernwärts von ausgestockten Waldungen jährlich an den, Forstherrn entrichtet. — Etwas später wurde auch die sogenannte „behebte Steuer" aufgehoben, die man jetzt noch an erster Stelle als offener Lastposten in unseren Grund- büchern findet. Es ist dies eine alte Landsteuer, die vor Zeiten von den Gemeinden kapitalisiert wurde und zwar so, daß die Zinsen vom Auslösungskapital jährlich abgeführt wurden. Sie betrug im Jahre 1849 193 fl. und gehörte dem Lande. Bedeutungsvolt wurden die Verhandlungen über den neuen Zollvertrag mit Oesterreich, welcher schon wiederholt den Landtag beschäftigt hatte und in der Sitzung vom 21. Jänner t864 mit allen gegen drei Stimmen angenommen wurde. Die Regierung hatte bereits im Jahre 1862 dem Landtage mitgeteilt, dasz Oesterreich den am 1. August 1852 in Wirksamkeit getretenen Zollvertrag gekündet habe bezw. >.irige Aenderungen betreffend den garantierten Minimalbetrag und die Salzvreisc verlangt. Diese Kündigung war im Volke bekannt geworden und hatte der ohnhin nicht gerade beliebte Zcllvertrag neuerdings immer mehr Gegner gefunden. Mehrere Gemeinden (Schaan, Eschen, Triesenberg, Mauren, Schellen- bcrg und Planken) richteten an den Landtag Massenpetitionen und verlangten darin den Zollanschluß an die Schweiz. Der Lcndtag ließ sich jedoch von den Stimmungen der momentanen Volksströmung nicht beirren, sondern von ernsten und sach- lichen Erwägungen leiten. Den von ihm gewünschten Be- dingungen wurde auch bei den Verhandlungen Rechnung ge- tragen Der Minimalbetrag des jährlichen Reineinkommens wurde für den Kopf der Bevölkerung mit 1 fl 9V kr. firiert.
	        

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