Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1919) (19)

— 39 — Jahren folgende Ansätze bestimmt: ein Viertel Korn 2 fl.13, Gerste 1 sl. 24, Hafer 
49 kr.; ein Pfund Butter 19 V. kr.; ein Pfund Käse 5 kr. Auf 
Grund dieser Berechnungen ent- fielen 
auf sämtliche Gemeinden des Landes 
an solchen Ab- lösungskapitalien 11.849 fl., woran 
am meisten Mauren und Schaan beteiligt waren. — AIs Verkehrssortschritt ist noch zu erwähnen, daß am 30. Juni 1353 die Eröffnung der vereinigten Schweizerbahnen St. 
Gallen—Chur stattfand, wozu auch 
eine liechtensteinische Vertretung eingeladen war. Fürst Alois schied am 12. November 1858 aus dem Leben, ihm folgte in der 
Regierung sein ältester, am 5. Okt. 1840 geborener Sohn, der jetzige Fürst Johann II. Unter diesem Fürsten, der in weiten Kreisen als Förderer der Kunst und Wissenschaft und als Wohltäter der Armen und Bedrückten bekannt ist, erlebte 
das Fürstentum die glücklichste Entwicklung». Die Grundlage davon bildete die neue Verfassung, welche der junge Fürst im Jahre 1862 dem 
Lande schenkte. An dem Zustandekommen des Versassungsroerkes haben haupt- sächlich der neue Landesverweser Carl Haus 
v. Hausen, welcher der Nachfolger des im Jahre 1361 pensionierten Menzinger wurde, sowie Dr. Carl Schädler und Kanonikus Wolsinger in Vaduz gearbeitet und sich damit um das Land verdient gemacht. Die veraltete ständische Verfassung, welche nie eine nennenswerte Leistungsfähigkeit entfalten konnte und 
nur sehr geringe Rechte gewährt hatte, war reif zum Absterben. Die nem' konstitutionelle Verfassung bot hingegen nicht nur der Volksvertretung einen weitgehenden Einfluß auf die Gesetz- gebung und das Staatsleben, sondern 
sie sicherte auch die gesetzliche Freiheit im bürgerlichen Leben, das Vereinsrechl ') Als Qnellenmaterial in der Beschreibung der neuesten Entwicklung un- seres Landes diente hauptsächlich meine in den Jahrbüchern I., III., IV. und XIII. (1901, 1903, 1904 und 1913) veröffentliche, ausführliche Geschichte des liecht. Landtages (1862—1912). Die Schilderung dürfte im Interesse der Nebcr- sichtlichkeit am tunlichsten sortlaufcnd nach Materien geordu.'t erfolgen.
	        

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