Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1919) (19)

— 38 — Im Jahre 1857 fand wieder eine Landtagssitzung auf Grund der ständischen Versassung vom Jahre 1313 statt. In der Eröffnungsansprache bemerkte Landesverweser Menzinger: Es seien zehn Jahre seit der letzten ständischen Versammlung (1847) verflossen, die sonst regelmäßig mit Schluß jeden Jahres stattgefunden habe. Die bekannten Ereignisse von 1348 hemmten den früheren Verfassungsbestand. Im Jahre 1850 habe der Landtag zwar eine Steuer von 5000 fl. ausge- schrieben, im übrigen mußten aber die Staatsbedürfnisse bis 1852 meist aus den fürstl. Privatrenten bestritten werden, wodurch das Land der fürstl. Rentenkasse Namhaftes schuldig geworden sei. Seit 1352 konnten die Staatsbedürfnisse durch die Zollvereinsgelder, die jährlich über 16.000 fl. ausmachten, nahezu gedeckt werden. Sowohl Einnahmen als Ausgaben waren infolge der geänderten Verhältnisse gegenüber früher auf das Mehrfache gestiegen. Sie betrugen Ende der fünfziger Jahre über 30.000 fl. Die Haupteinnahmen waren die Zoll- gelder, Einnahmen aus Taren und Stempel und die Salz- gelder. Die Haupterfordernisse waren: Landesbeiträge zu den Rheinbauten (zirka 11.000 fl.), Bundeskontingent (4000 fl.), Beamtenbesoldungen (4500 fl), Bundestagskosten (1800 fl.), Rüsebauten (2300 fl.), Straßenerhaltung (2000 fl.). Die Mitglieder der ständischen Versassung benutzten diese Sitzung, un>. die Wünsche des Volkes über die neu zu schaffende Ver- fassung kundzugeben. — In die Zeit 1344 bis 1356 fällt die wirtschaftlich nicht unwichtige Trattaushebung in oen ver- schiedenen Gemeinden, wodurch das bisherige Atzungsrecht auf privateigentümlichen Gütern im Sinne des fürstl. Patentes vom 20. Juni 1843 künftighin wegzufallen hatte. Die Ab- lösungsbeträge repräsentierten ziemlich große Summen so z. B. in Balzers 7373 fl.,- Vaduz 3856 fl.; Eschen 14.493 fl.; Schellenberg 9164 fl.; Ruggell 9419 fl.. Bald nachher hatte die fürstl. Regierung im Jahre 1358 beim Fürsten die Ab- lösung der an die fürstl. Renten abzustattenden Grund- und Erblehenszinse befürwortet und aber erst in späteren Jahren durchgeführt. Diese Zinse bestanden meistens in Früchten. Es waren daher die Fruchtwerte zu erheben und es wurden aus dem Mittelwerte in den letzten zwanzig
	        

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