Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1919) (19)

— 22 — damalige wohlmeinende Landvogt Franz Xaver Mcnzinger die Errichtung neuer Schulhäuser an Stelle der bisher meist nur gemieteten Schulstuben angestrebt und auch teilweise durch- geführt. Aber das Schulwesen blieb immerhin noch rückständig. Zwar unterhielt jede Gemeinde von Martini bis Georgi auf ihre Kosten einen Lehrer, aber sie wählte ihn ohne strengere Forderungen an die Fähigkeiten, sondern sie schaute mehr auf den geringeren Lohnanspruch. Um eine zweckmäßige Jugendbildung zu ermöglichen, schlug Schuppler im Jahre t312 dem Fürsten die Gründung eines landschaftlichen Schulfondes vor. Der Zweck des Vorschlages war offenbar ein guter, aber das Mittel dazu nicht einwandfrei, wenn auch aus den damaligen Zeitauffassungen einigermaßen erklärlich. Schuppler ging nämlich, wie aus seinem Berichte zu ersehen ist, von der Anschauung aus, der Landesherr könne gemäß seinem Ober- eigentumsrechte über das überschüssige Vermögen der Stif- tungen verfügen und den Stiftungen, das, was sie über ihre Notdurft besitzen, wegnehmen. Er schlug daher für den zu gründenden Schulfond folgende Punkte vor: 1) Dem Dürer Kapellenvermögen von 6302 fl. wären zu entnehmen 4302 fl., dem Vermögen der Vaduzer St. Anna Bruderschaft von 1559 fl. hingegen 919 fl. Die den Stiftungen bleibenden 2000 fl. bczw. 640 fl. seien für die Erfüllung der Stiftnngs- zweckc genügend. 2) Die so abgetretenen 5221 fl. seien vom Oberamte als Fond zu verwalten und nur die jährlichen Zinsen für Lehrergehalte zu verwenden. Hiezu komme auch der aus den fürstlichen Renten fließende Beitrag von 50 fl. 3) Zur Vermehrung des Fondes sollen Brautpaare vor der amtlichen Ehebewilligung 2 fl. beitragen. 4) Den Lehrern darf an ihrem bisherigen Einkommen von den Gemeinden nichts ent- zogen werden. 5) Die Besetzung der Lehrerstellen soll vom Oberamte mit Zuziehung des Ortspfarrers geschehen. Diese Vorschläge wurden 
vom Fürsten anerkannt und am 6. Oktober 1912 als Gesetz unterfertigt^). Der auf solche Weise gegründete ') Der im Jahre 1812 begangene Eingriff in das Duxcr Kapellenvernwgen wnrdc sast 100 Jahre später, wenigstens zum Teile wieder gutgemacht. Der Landtag willfahrte nämlich im Jahre 1909 einem Gesuche der Gemeinde Schaau um eine» Landesbeitrag zu den Renovierungskosten der Duxkapclle aus Rücksicht aus die geschichtliche Begründung durcy Gewährung von 1000 Kronen.
	        

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