Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1919) (19)

— 18 — mußte. Eine Reihe neuer Gesetze und zwar möglichst in An- lehnung an die österreichische Gesetzgebung kam zu stände. So wurde im Jahre 1309 nach dem Beispiele Böhmens das Grundbuch eingeführt, wohl die beste Neuerung, welche die Sicherheit des Besitzes und den Kredit begründete und hob. Diese wohltätige Einrichtung hat sich gut bewährt und bis auf den heutigen Tag fast unverändert erhalten. Im gleichen Jahre kamen Verordnungen über das Konkurs- und Erbabhandlungswesen heraus. Mit dem Patente vom 15. Febr. 1812 führte 
der Fürst das österreichische allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, die österreichische allgemeine Gerichtsordnung und die österreichischen Gesetze betreffend Verbrechen und schwere Polizeiübertretungen ein. — Es ist begreiflich, daß das Volk, welches an den alten volkstümlichen Einrichtungen hing und durch die Kriegsereignisse und schwere Armut in gedrückter Stimmung war, sich nur ungern und nach Widerstandsversuchen in den neuen Wandel der Dinge eingewöhnte. Der umsichtige und energische Landvogt Schuppler verstand es aber trotz verschiedener Auflehnungen sich durchzusetzen, wobei 
ibm lehr zu statten kam, daß er im Jahre 1309 durch sein kluges Einschreiten die drohende Verwicklung des Landes in den in Vorarlberg ausgebrochenen Aufstand verhütete und es auch erreichte, das Land vor Brandschatzungen, welche der sranzös. General Froment von Feldkirch aus versuchte, zum größten Teile zu bewahren. Im Juni 1309 hatte der vorarlbergische Eeneralkommissär Dr. Anton Schneider den Landvogt um die Zustimmung ersucht, daß er die Liechtensteiner zur Ver- bindung mit den Vorarlbergern oder zur Abgabe von Waffen auffordern könne. Schuppler antwortete am 29. Juni 1809 in offener Weise, daß das Fürstentum Mitglied des Rhein- bundes sei und es daher im Wunsche 
des Fürsten liege, daß das Land sich in keiner Weise an den Aufständen beteilige, auch nicht durch Waffenlieferung. Zugleich richtete der Land- vogt eine dringliche Mahnung an das Volk, den Aufwieglern im Lande, die das Volk zum Anschlüsse an die Vorarlberg«! ermuntern wollen, nicht zu glauben und das Land nicht in grenzenloses Unglück zu stürzen. — Auch später im 1317-er Hungerjahre erwarb sich Schuppler durch seine eifrigen Be-
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.