Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1919) (19)

- 17 — von da an ein souveräner Staat. — Da die Rhein- bundsakten jeden Teilnehmer verpflichteten, sein Land bei Uebernahme fremder oder feindlicher Kriegsdienste einem seiner Söhne zu übergeben, trat Fürst Johann die Regierung seinem Sohne Karl formell ab, behielt sich jedoch für die Dauer seiner Minderjährigkeit die Vormundschaft vor. Es war dies eine durch die Zeitumstände gebotene Maßnahme, welche nach dem Zerfall des Rheinbundes (1813) wieder rückgängig gemacht wurde. — Fürst Johann, der sowohl als berühmter Heerführer als auch als gewiegter Diplomat Oesterreich ausgezeichnete Dienste geleistet hatte und auch vom Kaiser Napoleon hoch geschätzt wurde, verließ im Jahre 1310 den aktiven Dienst und widmete sich nun der Verwaltung seines ausgedehnten Besitzes und der Regierung des Fürstentums^). Mit der Auflösung des deutschen Reiches und der Er- klärung des Fürstentums als souveränen Staat erwachte, wie bei anderen Regenten, auch bei Fürst Johann das Bestreben, unser bisheriges altgewohntes Verfassungsleben in ganz neue Bahnen zu leiten. Diese Aufgabe wurde dem neuen Landvogt Schuppler, der Ende 1303 seinen Posten antrat, übertragen. In erster Linie wurde die bis- herige uralte Versassung, welche sowohl in Verwaltungssachen als auch zum Teil im Justizwesen auf dem volkstümlichen Landammannsamte beruhte, aufgehoben. Das Gericht bestand bis dahin aus dem Landammann und 12 Richtern. Zum Landammann schlug das Oberamt drei aus dem Gerichte vor und das Volk wählte einen heraus. Die Richter blieben auf Wohlverhalten, solange sie lebten, und wurden gewählt durch Dreiervorschlag der Gemeinden, woraus dann das Ober- amt wählte. Mit der Aufhebung der bisherigen Verfassung ging nun die ganze Leitung des Landes in jeder Hinsicht auf das fürstliche Oberamt über. An Stelle der bisherigen Richter und Beiräte des Landammanns wurde in jeder Ge- meinde ein Vorsteher bestellt, der nur eingeschränkte Befugnisse hatte und in der Hauptsache die amtlichen Befehle durchführen Fetdmarjchall Johannes Fürst von Liechtenstein von Oskar Christe. Herausgegeben von der Gesellschaft̂ für nenc Geschichte. Wien, Seidel u. Sohn 190b.
	        

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