Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1918) (18)

— 11 — im Jahre 1816 in den Monaten April bis Oktober 137 Regen- tage. Das anhaltend naßkalte, der Vegetation schädliche Wetter und allerhand Ungeziefer, vorzüglich die Feldmäuse, richteten an den Feldfrüchten sehr großen Schaden an, so daß eine seit Menschengedenkcn nie dagewesene Mißernte entstand. Besonders empfindlich war der Mangel an Türken und Erdäpfeln. Letztere ergaben im Ganzen nicht den dritten Teil des sonst gewöhn- lichen Ertrages, und das, was eingeherbstet wurde, war noch obendrein von Mäusen angefressen. Hiezu trat zu allem Un- glück der fast gänzliche Mangel anderer Lebensmittel. Obst gab es sehr wenig. So kam es, daß der geringe Vorrat an Erd- äpfeln und Türken schon im Jahre 1816 zum größten Teile aufgezehrt wurde. Bereits im November 1816 hatte die öster- reichische Regierung ein Ausfuhrverbot für Lebensmittel aller Art auch gegen das Fürstentum Liechtenstein erlassen. Land- vogt Schuppler wurde daher in einein Schreiben vom 5. Dezbr. 1816 bei dem k. k. Kreisamte von Vorarlberg in Bregenz vor- stellig und ersuchte um die Zurücknahme des Ausfuhrverbotes. Das liechtensteinische Oberamt verpflichte sich, um Mißbrauch zu verhindern, gegen die Schweiz die strengsten Ausfuhrverbote für Früchte aller Art zu verfügen. Liechtenstein bringe seine ver- sügbaren Produkte seit jeher nach Vorarlberg und setze besonders auf dein Markte in Feldkirch viel Rindvieh, Kälber und auch andere Lebensmittel ab. Tatsächlich habe das Nachbarland keinen Nachteil, sondern offenbar Vorteile. Da Liechtenstein nur aus 600V Seelen bestehe, die also nicht viel brauchen, das Land ver- armt sei, der Bauer sich also nur wenig beizuschaffen vermöge, so werde das Kreisamt dringend nm seine vielvermögende Ver- wendung ersucht, auf daß die freie Ausfuhr von Lebensrnitteln aller Art wie. früher wieder gestattet werde. Eine Zusage scheint auf dieses Bittschreiben nicht erfolgt zu sein, denn am 9. Februar 1817 wandte sich das liechtenst. Oberamt neuerdings an das Kreisamt in Bregenz um die Er- laubuis, daß den Liechtensteinern gestattet werde, in den Ge- meinden Vorarlbergs, wo noch im Bezirke Bludenz und Mon- tavon hinreichend Vorräte seien, wenigstens Erdäpfelsamen zum Anpflanzen zu kaufen und gegen Entrichtung der Zollgebühren auszuführen. Es werden in dem Gesuche die obengenannten
	        

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