Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1918) (18)

— 30 — Furgs in Schcmn, und im Jahre 1361 vom Grafen Rudolf v. Montfort-Feldkirch. den halben Lämmerzehnten zu Triefen aus der Hand des Hans Amann. Die andere Hälfte dieses Lehens hatte er schon vorher inne gehabt. Als er 4 Jähre später als Knappe mit dem Grafen Rudolf von Sargans-Vaduz die Fehde' gegen Konrad v. Freiberg mit- machte, kam er dabei ums Leben, während der Graf in Ge- fangenschaft geriet. Nach Albert Vaistlis Tode setzte seine Witwe Agnes die Vermehrung ihres Besitzes fort. Sie kaufte von Schwigger Vaistli eine Wiese, Buschlina genannt, die zu Vaduz, jenseits des Forstes lag. Später löste sie mit ihrem Sohne Hans vom Heinrich v. Schönstein jene Güter zurück, welche ihr Vetter Schwigger Vaistli und dessen Voreltern schon an den Ritter Dietrich v. Schönstein verpfändet hatten i nämlich den Zehnten zu Schacm, 1 Pfd. Pfg. Jahreszins ab der Alp Blaikara und 5 Schüssel Kornzins zu Balzers. Ferner kaufte dieselbe Witwe Agnes' uud ihr Sohn Hans mit Einwilligung des Grafen Hein- rich v. Vaduz von dem gräflichen Dienstmanne Heinrich Senn zn Vaduz den Zehnten zu Vaduz in dem Dorf auf der Ebene nur 36 Pfd. Pfg. Im Jahre 1376 erscheint uuu das Kloster St. Johann im. Toggenburg zum erstenmal als Käufer. Der Graf Rudolf von Feldkirch — der letzte Graf von Montfort-Feldkirch — ver- kaufte nämlich an das Kloster seine Wiese am Rhein, die früher der Hans Amann als Lehen besessen hatte. Zu dieser Wiese gehörte auch die Au, die zwischen der Wiese und dem Gießen tag. Preis 120 Pfd. Pfennig. Albert Vaistli und seine Frau Agnes hatten drei Kinder, den Sohn Hans uud die Töchter Mnrgaretha und Agues. Letztere heiratete einen Rudolf vou Blumental, Margaretha den Konrad' Fohler, einen reichen Bankier aus Augsburg. Hans brachte alles 
an sich, was seiner Schwester Agnes zugefallen war und teilte iin Jahre 1385 mit seiner anderen Schwester Margaretha, die nach Konrad Fohlers Tode den Feldkircher Bürger Walter Hahn geheiratet hatte, den gesamten Besitz, aus- genommen die Zehnten nnd Pfandschaften und den Torkel zu Vaduz. Diese behielten sie gemeinsam. Gemeint ist hier der
	        

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