1841 -Mai 14. Protokoll betreffend Abrechnung zwischen Liechtenstein und Kanton St. Gallen über
Kapitalzinse deS Pfäfers'schen Klostcrvermögens nnd Uebergabe der Schuldtitel nnd Barschaft laut Vertrag vvm 29. September 1840. Gefertigt zu Ragaz vvn Lcmdammann Bauingnrtuer, Land- vvgt Menzinger und dem Liquidator Hofstetter. Mit diesem Akt ist die Angelegenheit bezüglich des Pfäferser Klostervermögens zwischen Liechtenstein nnd St. Gallen als gänzlich erledigt zu betrachten. 1841 Oktober 4. Pfarrer Styger bemerkt gelegentlich einer Eingabe über die Ein- künfte der Psarrei Eschen, daß die zwei Kapellen zu Rofen- berg und Nendeln ganz unabhängig von der Pfarrkirche seien. Jede Kapelle habe ihr eigenes Vermögen und ihre eigene Rech- nung. Auch habe das Kloster Pfäfers dieselben nie als unter seinem Patronatrecht gehörig, sondern als Eigentum der Ge- meinde Eschen betrachtet-. Das derzeitige Vermögen der Kapelle ans Rofenberg
betrage 815 fl, das der Kapelle in Nendeln 400
fl. — In dem vom Pfarrer Gyr iin
Jahre 1830 angelegten Pfarrbnch wird erwähnt, daß der Landmmnann Hans Hopp .und andere sromme Nachbaren in der Kapelle auf Rofenberg zu Ehren deS heiligen Kreuzes im
Jahre 1649 einen Altar bauen ließen. — Die Kapelle in Nendeln habe zu Ehren der Heiligen Sebastian und Rochus Wolfgang Senti wohnhaft zu Nendeln im
Jahre 1639 erbauen lassen. Im
Jahre 1792 sei die Kapelle renoviert worden. 1842 Immer 12. Die Regierung von St. Gallen übermittelt dein f. Oberamte in Vaduz die in dem Archiv vvn Pfäfers befindlich gewesenen Eschner Urkunden und Schriften uuter Beilage eines vvm Stifts- archivar Carl Wegelin angefertigten Urkundenverzcichnisses. 184Z Nvvember 11. Laudammcmu Baumgartuer iu St. Gallen teilt dein Obcranit iu Vaduz, welches die Resignation des Pfarrers Styger in Eschen gemeldet hatte, mit, daß nach dem 'Übereinkommen vom 29. September 1840 dem resignierten Pfarrer die Pension zuerkannt
werde. — Aus einem früheren Schreiben von Pfarrer Styger Mi den Landvogt ist ersichtlich, daß ihm bereits im Jahre 1841 als Ersatz für die den Kapitularen bewilligte Aussteuer vom Liquidator in
PfäfcrS 200 fl geschickt
wurden^ ohne daß er zu der deu übrigen Religiösen gemachten Bedingung, die rechtliche Aufhebung des Klosters schriftlich
mizucrkeuueu, Verhalten wurde. Ferner wurde ihm schvn damals Angestanden, die Pension, wenn