Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1917) (17)

1.84« September 29' In Altstätten abgeschlossenes Uebereiukvmmen zwischen der Regierung vvn St, Gallen und der vvn Liechten- stein betreffend da? iu Liechtenstein befindliche Pfä- fers'sche Klvstervermvgen und das Pfrund-und Kirchen- Vermögen der dem Klvster einverleibt geivesencn Pfarrei Eschen. Die Abgeordneten: Lnndammanu Baumgnrtuer vvu St. Gallen und Landvvgt Menzinger vvn Liechtenstein einigten sich auf fvlgende? „Ucbereinkvmmnis": Art. 1. Die im Fürstentum Liechteusteiu gelegene, dem Klvster PsäserS einverleibt gewesene Psarrei Eschen hat mit allen Pfrundgebäudcn, Psruudgüteru, Freigrundstückeu, Rechten, Ge- fällen nnd dazu gehörigen Kapitalien :c. 
wie sie von dein jeweiligen Statthalter der Psarrei Escheu benützt worden sind, nebst dem der Kirche zu Eschen gehörigen Vermögen ohne alle Ausnahme der s. Regierung zur Disposition zn verbleiben, welche selbe zn bleibender Dotation der Pfarrei Eschen bestimmt. Art. 2. Die Kollatur der Psarrei Escheu übergeht mit allen dazu gehörigen Rechten und Pflichten an die f. Regierung. Art. 3. Das im Fürstentum gelegene K l o st erve r m ö g en im Kapitalbctrage (fault Zinsen bis 1. Dez. 1839) fl 15,536.55 nnd das Mobiliar vvn „ 1,415.05 Zusammen fl 16,952.— wird vvu der f. Regierung als zum Gcsamtvermögen des Klosters Pfäfers gehörig anerkannt. Art. 4. Ans diesem besonderen Vermögen (Art. 3) leistet der Kanton St. Gallen zum Bau und Unterhalt der Pfruudge- bäude fl 
2000.— nnd für den Bau und Unterhalt der Eschner Kirche fl 5000.—. Art. 5. Zur Begleichung dieser 7000 fl wird das auf fl 1,415.05 berechnete Inventar der Statthalterei Eschen nnd der Rest von fl 5,584.55 auS den im Fürstentum befindlichen 
Klvster- kapitatien (Art. 3) überwiesen. Art. 6. DaS bcsvndere Klvstervermvgen (Art. 3) beträgt restlich nach Abzug der 7000 fl nvch fl 
9,952.— und ist unbe- schwert durch Uebergabc der bezüglichen Schuldtitel dem Kautvu St. Gallen auszufolgen. Art. 7. Der Kanton St. Gallen übernimmt infolge dieser Ausscheidung und Ueberlassung des disponiblen Klostervermögens eventuell die lebenslängliche Pensionierung des geivesencn Knpitn- lars Styger, Pfarrer zu Eschen, nach Inhalt des st. gallischen Großratsbeschlnsses vom 20. Februar 1838.
	        

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