Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1917) (17)

. 50 — — Im Jahre 1760 sei der Kirchturm auf Kosten des eigenen Kirchcuvermögeus neu gedeckt wurden.—Im Jahre 1815 wurde die Sakristei ganz neu erbaut und die Baukosten bezahlte die Ge- meinde. — Im Jahre 1820 sei die Kirche, welche „einer schwarzen Küche" gleich gesehen habe, renoviert worden, die Kosten habe zum Teil die Gemeinde, und zum Teile auf freiwilliges Anerbieten der damalige Pfarrer Mcinrad Gyr übernommen. Im Pfarrbuche vou Eschen wird dazu bemerkt, daß im Jahre 1837, als das Kloster Pfäfers unter weltliche Administrativ,! ge- stellt wnrde, Abt PlacidnS mit Zustimmung der Kapitularen die Pflicht übernommen nnd anerkannt habe, den Pfarrkirchenchvr in Eschen-zu bcmcu uud zu unterhalten. Diese Pflicht habe dann auch die kathvlischc Administrativn iu St. Gallen anerkannt. 1835 Oktvber 21. Das Oberamt in Vadnz berichtet an den Landesfürsten, daß das Kloster Pfäfers, welches in Liechtenstein Eigentum habe, der Admiuistrieruug oder Aufheb.uug uahe sei uud erbittet daher um Weisungen. 1.835 November 6. Die s. Hofkanzlei gibt im Auftrage des Fürstcu die Weisung, im Falle der Administricrung des Klosters Psäfers das im Lande befindliche Klostereigcntum nnter Administration zu stellen, sollte aber daS Kloster aufgehvben werden, so wäre das betreffende Klostercigentnm als Staatsgut zu erklären. Der Gemeinde Eschen sei zn untersagen, sich allenfalls mit einem Pan- schale' abfinden zu lasfcu. 1.836 Oktvber 0. - Nachdem die Regierung von St. Gallen aus Gruud eines Grvß- ratSbeschlusses Herrn Hofstettcr zum Administrator für daS Kloster Pfäfers am 15. September 1836 bestellt hatte, ernennt da? Obern int in Vaduz den Psarrer und Statthalter Styger iu Escheu zum K urator des sämtlichen im Fürstentum besiudlichen Klo st er 
Vermögens. — Unter gleichem Datnm wird diese Er- nennung cmch dem Landessürsten, dem Abt Placidns nnd der Regierung in St. Gallen mitgeteilt. 183« Nov. 21. Abt Placidus schreibt dein Lcmdvvgt in Vaduz, daß der katho- lische Adininistratiousrat iu St. Galle» die Verfügung deS f. Ober- amtes vom 6. Oktvber d. I. nicht annehmen könne nnd deshalb die Intervention der Kantons-Regierung nachgesucht habe. Er glaube, da es stch nicht nur die Aufhebung des Klosters handle und alle Reute« wie früher iu dessen Kasse fallen, - könnte auch das f. Oberamt die wcnigeu Zinse, die das Kloster im Fürsten- tnme zn beziehen habe, durch deu bisherigen Einzichcr in die
	        

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