Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1917) (17)

- 14 Auf diesem Schiffe setzten die Herren der Kommission vvn Schaan über den Rhein und kamen zuerst nach Räfis. Räfis (Usvsim) war das Lehen eines Lutv nnd besaß einen königlichen Herrschaftshvs mit Wiesen zu 300 Fndern Heu, mit Weinbergen, die 6 Fuder Wein, ergaben, mit Bauernhöfen, Wäl- dern und einer Mühle. Ein Qnintillus hatte dvrt Lehengüter inne, ebenso Fonteicmus. In Grabs gehörte dein König nur die Kirche mit dem Zehnten, in Buchs lkn^u) die Kirche des hl. Georg mit Äckern nnd Wiesen nnd dem Zehnten von Bnchs nnd RäfiS. Die Kirche von Grabs und alle seine Besitzungen, daselbst schenkte Kaiser Otto I. im Jahre 948 au das Kloster Einsiedeln. Bei Rans hatte ein Justinianus Lehengüter und in Ober- schaan ein Adalgis. Die Herren kamen nun nach Flums, BcrschiS nnd Walleustadt. In Flums war eiu königlicher Hos mit Äckern, Wiesen, Wein- bergen, Alpen, Mühle, Fischerei nnd 6 Bauernhöfen. Der Leheu- besitzer hieß Eckchart. Zum Hofe gehörten Wälder für 140 Schweine. Antianns^ Thictbcrt und Azzo hatten Bauernhöfe nnd ein Adam hatte die Pfarrkirche mit dem Zehnten vom Dorfe. Dieser Adam war ein vornehmer Mann, vielleicht einer von Sax. Er beteiligte sich an der Empörung gegen Kaiser Otto l-- ans der Seite der Nebellen und wurde deshalb zum Tode ver- urteilt. Da er sich iu das Kloster Einsiedeln flüchtete - und mit seinen Söhnen dort Ausnahme sand, begnadigte ihn der Kaiser, gab ihm seine Güter zurück unter der Bedingung jedoch, daß sie nach Adams Tode nn das Kloster Einsiedeln kommen sollten. Zu diesen Besitzungen gehörte auch der Hos zu Melsv Derselbe Adam hatte laut diesem Urbar auch die Kirche von Flums uud vvn Nüziders. Solche Inhaber vvn Kirchen bezogen die Einkünfte derselben, mnßten aber den Gehalt der Geistlichen und die Aus- lagen für die Gcbäulichkeiteu von Kirche nnd Pfrundhaus bestrcitcn. Sie hatte» auch das Präsentationsrecht auf diese Pfründen, ivaS man den Kirchcnsntz nannte. In Wallenstadt wurden ans dein Markte Leibeigene und Pferde gehandelt. Bon jedem verkauften Leibeigenen mußten an den König 2 Pfg., vvn jedem Pferde ebensoviel bezahlt werden. Der König hatte daselbst 10 Schisse zur Fahrt über den Wallcnsec. Jeder Fischer am See hatte jährlich vom Dreikönigs-
	        

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