Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1916) (16)

— 9 — mit einem Brett verschlagen, daß das Wasser in den oberen ncnen Graben kam. Sima habe gesagt, da er einen nenen Graben geinacht habe, »volle er diesen auch gebrauchen. Wenn trockene Jahre seien, könne man mit zwei Wässern mehr ausrichten. . i Leon hart Strahl sagte ans: So lange er denken möge, sei der Graben dort geronnen; ob derselbe aber dein Weidgang schade, wisse er nicht. Andreas Münd l in: Der Graben sei bei seinem Gedenken an keinem andern Ort geleitet worden, als wie das Kloster gezeigt habe; dabei sei auch jedermann zufrieden gewesen, sowohl mit dem Graben als mit dem Weidgang. . M athäns Ö h rin: Er sei nur seit 30 Jahren hier gewesen und ob der Graben allzeit da gegangen, wisse er nicht. Allein es wäre der Gemeinde von größerein Nutzen, ' wenn der neue Grabeu ins Werk gebracht würde. Damit war das Zeugcuverhör beendet und ivurde zur Schöpfung des U rteils durch die Richter geschritten. Es lautete buchstäblich so: „Iu Sacheu sich Rechtens haltend Entzwischcn dein hoch- löblichen Gottshaus St. Johann in Veldkirch anwald Herrn Lauds- hauptmann Josef Zürcher von Blumenegg, Klägern an einein —- so dann dem Georg Wohardcn für sich und seine Consorten be- klagten andern Theils— ist auf (Äs,»' und antwort, auf red nnd widerred, auch auf eingenommen augenschein und verhörte Kund- schaften zu endgcthcmem Nechtsatz mit einhelliger urtl zu recht erkehnt worden: Daß der neue Grabeu giltig und offen sein solle, demnach sich ölailiolr befündt, daß also das Wasser zum mindesten schaden hiedurch getaitet Wird.uach wohl hergebrachtein Lcmdsbrauch. Auch solle die Wässerung niemandts gespert seyn, mit solcher be- schafsenhcit, daß, Ivan Wässerungs Zeit ist, welcher auf des audcreu boden graben wurde, daß. derselbig Schuldig seye, deu graben widerum Zu füllen nach Herrschafts brauch. Die heutige aufer- lvfeue Cösten und Was noch aufgeheil möchte, sambt was bey dein letsteu augenschein cmferlofeu, soll Herr gewaltshaber des Gottshaus St. Johann abstatten, alle andern vorgehende Cvsten Compensierende.
	        

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