Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1916) (16)

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an sich ziehen, sondern sie muß bei dem Hause bleiben. " ' Sollte ein Bürger durch Feuersbrunst unglücklich werden, so soll seder Bürger ihm einen Bciumstumvcn geben. 182S. Juni 10. Die Gemeindevorstehungen von Tisis und Mauren bestimmen ihre Gemeindemarken wie folgt: . Der erste Markstein ist beim Feldkircher Nüutelwaldeck, der zweite 62 Schuh herunter, der dritte 78 Schuh vom letzteren — diese drei in gerader Linie. Der vierte ist 100 Schuh weiter unten, der fünfte wieder 100 Schuh tiefer, ebenso der sechste. — Letztere vier Steine stehen in gerader Linie. Der siebente Stein ist 80 Schuh und der, achte - ebenfalls 80 Schuh weiter unten, letztere drei Steine stehen in gerader Linie. Der neunte ist 80, der zehnte 100 Schuh vom letzteren weiter herunter, letztere drei Steine in gerader Linie. Der elfte Stein ist 80, der zwölfte wieder 80 Schuh tiefer, der dreizehnte ebenfalls; letztere vier Steine in gerader Linie. Der vierzehnte ist 38 Schuh tiefer; dieser steht nur in gerader Verbindung mit dem vorhergehen- den. Der fünfzehnte ist 113, der sechszehnte 74, der siebenzehnte SO Schuh tiefer; letztere vier Steine haben gerade Richtung. Der achtzehnte ist 80, der neunzehnte wieder 80 Schuh tiefer, der zwanzigste ist 80 und der einundzwanzigste wieder 80 Schuh tiefer. Auch wurde hinsichtlich der Zäunung eine Übereinkunft -getroffen: Mauren übernimmt das Zäunen vom sechsten Mark- stein bis 10 Schuh unter dem vierzehnten Stein, also in einer beiläufigen Länge von 628 Schuh; Tisis zäunt von dort bis an das Wieseneck in einer Länge von 577 Schuh. Die Verbindlichkeit zum Zäunen dauert so lange, als von beiden Seiten Vieh in den Wald getrieben wird. Wenn dieses aufhört, so hat die wechselseitige Verbindlichkeit zum Zäuneu aufgehört. Eine Gemeinde kann der anderen ihren Zaun nicht in Geschwornenbeschcm nehmen; erst wenn hauptsächlich Vieh über die Grenze kommt, kann sie zum Zäunen Verhalten wer- den. „Zu oberst bei dem ersten bis zum sechsten Stein soll nur dann gezäünt werden, wenn das Vieh hauptsächlich hin und nndcr geht, 
wo sich die zum Zäunen erst dann die Gemeinden Zu verstehen haben."
	        

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