Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1916) (16)

— 58 — 1/ .Die Wiesen sind auf ewige Zeiten, atzungsfrei. 2. Jeder Inhaber einer Wiese hat einen Drittel des Wertes der- selben nach amtlicher Schätzung als Auslösungsgetd an die Gemeinde zu entrichten. 3. Aus den Wiesen darf kein Stall zum Nachteil der Gemeinde- waldung erbant werden. Wenn aber einer aus seiuer eige- nen. Waldung auf seine Wiese einen Stall erbanen würde, solle er weder Kreß noch andere Streue dazu aus dein Ge- meindemald nehmen dürfen. 4.- Kein Wieseninhaber darf seine Wiese mit Früchten bepflanzen, ausgenommen, wenn es ganz ohne allen Nachteil der übrigen Wieseninhaber geschehen kann. 5. Ein Fahrweg soll über die Wiesen da, wo bis jetzt der Fuß- weg uach dem Fällengatter geht, von den daran stoßenden Eigentümern hergestellt und erhalten werden. Alles Fahren in diesen Wiesen, ausgenommen ans diesem Fahrweg, soll von Georgi bis Johcmni des Täufers Tag verboten sein. Außer dieser Jahreszeit soll jedem Eigentümer mit seinein Heu uud Amt auf dein Fahrweg oder auf die Landstraße, auch mit Dung auf seine Wiesen mit wenigstem Schaden zu fahren erlaubt seiu. 6. Es ist verboten, mit Holz oder Streue aus dem Gemeinde- walde über die Wiesen zu fahren. Daher soll eine Fahr- straße unteu am Wald oberhalb den Wiesen erstellt werden. 7. Jeder Wiescninhaber soll zum Schutze des Waldes in drei Zahren eine Steinmauer erstellen. 8. Diese Wiesen dürfen nicht an Ausländer veräußert werden. . Geschähe es doch, so käme die Strafe, und jeder Maurer Bürger hätte das Recht, die Wiese um den Schätzungswert an sich zu bringen. — 1812. Jänner 3l. Die Gemeindevorstehnng zu Mauren macht mit dein Alt-Lcmdammann Frick einen gütlichen „Akkord" wegen seinein Dienstknecht Johannes Mayer von Altenstadt, daß dieser als Bürger aufgenommen werde mit allen'Rechten eines Manrer Bürgers, mit dein Beding, daß der Landammann für den Knecht an die Gemeinde 100 fl bezahle. Papier. Original. Unterschriften: Richter Tomas Kieber, Säckelmeister Josef Matt, die Geschwornen: Norbert Öhri, Joh.
	        

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