Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1916) (16)

IX. Eine Gerichtssitzung. Vor dein svg. Gastgcricht zu Rofeuberg ivurde am 21. Mal 1635 eine Streitsache des Johanniterhäuses gegen einige Bürger zu Mauren entschieden betreffend eine Wasserleitung. Vorsitzender war der Landcumnann Adam Öhri. Beisitzer waren: Altmnmauu Georg Häsler, Stephan Bläsi, Hans Frumelt, Hans Thöny, Ulli Buchet, Bartl, Ospilt und Peter Lmnpert. Kläger war das Ordenshaus, vertreten durch Landeshaupt- mann Josef Zürcher. Beklagte waren: Georg Worhart und Konsorten zu Mauren. Verlauf des Prozesses: Kläger: Stephan Bläsi, als Fürsprech des Landeshauptmanns Zürcher bringt die Klage vor: Das Gotteshaus (Kloster) habe iu Maritschen zu Mauren ein Gut, durch welches lange Zeit ein Wässerlein geronnen; das Kloster verlange, daß dies so bleibe. Er stelle nun die Frage an Georg Worhart und Konsorten, ob sie das Wässertem auch iu Zukunft fließen lassen ivolleu. Wenn ja, so wäre das Kloster wohl zu- frieden und hätte weiter nichts als liebs und guts. Beklagte: Alt-Landammann Georg Hasler als Fürsprech des Georg Worhart uud seiner Konsorten antwortet: Sie wollen zu Wässerungszeiten jeden wässern lassen; aber wenn man nicht mehr wässere, den Graben der Grädi nach durch die Maritschen haben und das Wässerlein dadurch leiten nach der Herrschaft Brauch. Sie hoffen, daß niemand wider den Landsbrauch sein werde. Kläger: Das Wässertem sei lange Zeit also geleitet uud das Wasser zu seiner Zeit niemandem zu gebrauchen verwehrt worden, und da das Wasser abgegraben ivurde, käme es dem Kloster zu großem Nachteil. Denn der Bach sei lange Zeit dort geronnen. Er will auch das Wässertem niemandem wehren und verlange, daß es dem Marchstein und der vorigen
	        

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