Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1916) (16)

— 14 — hergebrachte gewohnheit 
ist, so soll'so viel als von alters her gegeben, noch ferner passierlich sein." — Das Landgericht verlangte nun, 
es soll dem Beklagten, gestattet sein, es zu beweisen, daß der Prior erklärt habe, wenn die Herrschaft zum Trunke beisteure, werde er es auch tun. — Dagegen protestierte der Kläger und verlangte, 
zuerst müsse Enstachius Marxer die 3 Viertel Wein zurückgeben, dann erst könne die Richtigkeit seines Einwandes untersucht werden. Er werde nicht umsonst um Schenkung gebeten haben, und viele Leute aus der Gemeinde verurteilen ebenfalls seine Tat. — Schließlich erschienen die Geschworenen der Gemeinde im Priorats- hause zu Feldkirch und legten dem Prior sür die entwendeten 3 Viertel Wein zwei französische Goldstücke auf den Tisch mit der Bitte, es in Zukunft bei der alten Obfervanz bleiben zu lassen. Der Prior gab ihnen einen Gulden zurück; sie sollen ihn auf seiue Gesundheit vertrinken. Der „Baizmost" aber und der Braten ivurde fortan wieder geleistet. Zwanzig Jahre' später- ereignete sich wieder ein ähnlicher Fall. Wie alle Jahre, so kamen auch anno 1764 zwei Ge- schworne der Gemeinde zum Prior und baten um den Braten- inost oder Baizmost uud etwas Rindfleisch. Der Prior ant- wortete: „Ihr wißt, wie karg, Heuer die Weinernte ausgefallen ist; ich fürchte, daß über den Deputatwein, der dem Pfarrer von Mauren gehört, kaum mehr etwas übrig bleiben würd. Sollte uoch etwas bleiben, so will ich. Euch etwas reichen lassen. Das. Fleisch könnt Ihr gerade jetzt auf . dem Heimwege beim Metzger holen." Dem Schaffner befahl der Prior indesfen ein Viertel Wein abzugeben. Sollte noch etwas Wein übrig bleiben, werde er weitere Weisung geben. Die Geschwornen kamen wieder und teilten mit, daß noch 14 Viertel Wein vorhanden sei und baten um 3 Viertel. Der Prior stellte ihnen vor, wie schlecht die Ernte gewesen sei und daß der Fürst auch nur ein Viertel gegeben habe; dennoch wolle er zwei Viertel geben. Darauf gingen die Geschworenen hin und nahmen gewalttätig 3 Viertel weg. Der Prior wandte sich nun an das Oberamt zu Vaduz, welches die betreffenden Geschworenen zur Restitution zwang. — Das folgende . Jahr 1765 war wieder ein schlechtes Weinjahr, so daß nicht einmal dem Pfarrer der ihm gebührende
	        

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